Trotz sofortiger Erster Hilfe und deren Bedeutung für das Wohl des Verletzten ist es unumgänglich, die betroffene Person unverzüglich in die Obhut von Spezialisten wie Ärzten und Rettungsdienstpersonal zu übergeben.

Um den Rettungsdienst zu alarmieren, stehen dem Helfer diverse Meldeeinrichtungen zur Verfügung. Die häufigste Art, den Notruf abzusetzen, ist die Verwendung eines Telefons (Rufnummer 112). In bestimmten lokalen Bereichen der Bundesrepublik können aber auch andere Notrufnummern gelten.

Das Absetzen eines Notrufs kostet kein Geld und kann folglich bei Handys, Münz- und Kartentelefonen ohne Guthaben erfolgen. Das Absetzen eines Notrufs mit dem Handy ist nur noch mit einer gültigen SIM-Karte möglich. Bei Verkehrsunfällen sollte – wenn möglich – die Notrufsäule genutzt werden. Sie ist leicht zu finden, wenn man den Pfeilen auf den Leitpfosten folgt.

Die Meldung eines Notfalls enthält folgende Angaben:

  • Wo ist es passiert?

    Den Ort durch Straßennamen, Hausnummer, Stockwerk, Zimmernummer, markante Lagemerkmale usw. so genau wie möglich beschreiben.

  • Was ist geschehen?

    Die vorgefundene Situation kurz beschreiben.

  • Wie viele Betroffene?

    Die Angabe ist wichtig zur Planung von Fahrzeugen und Personal.

  • Welche Verletzungen liegen vor?

    Dient der Vorbereitung der Einsatzkräfte auf den speziellen Notfall.

  • Warten auf Rückfragen!

    Das Gespräch wird nicht vom Helfer beendet. Erst wenn sicher ist, dass alle relevanten Informationen übermittelt wurden, wird das Telefonat von der Leitstelle beendet.

In Ausnahmefällen ist nur ein Helfer am Notfallort anwesend. Dann ist es schwierig, gleichzeitig den Betroffenen zu versorgen und den Notruf abzusetzen – wenn nicht gerade ein Telefon direkt verfügbar ist. Für diesen Fall gelten folgende Empfehlungen:

  • 1. Fall: Der Betroffene ist bewusstlos, die Atmung ist normal bzw. vorhanden:
    Vor dem Notruf wird der Bewusstlose in die stabile Seitenlage gedreht, um eine Verlegung der Atemwege und damit ein Ersticken während des anschließenden Telefonats zu verhindern.
  • 2. Fall: Weder das Bewusstsein noch die Atmung sind vorhanden, es liegt ein Kreislaufstillstand vor:
    Bevor die Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung einsetzen, muss der Ersthelfer unverzüglich den Rettungsdienst verständigen. Die Reanimation hat zwar oberste Priorität. Trotzdem ist es besser, die Rettungskräfte so schnell wie möglich zu verständigen, da sie durch ihre technische Ausstattung, Ausbildung, Medikamente bzw. Transportmöglichkeiten zu einer optimalen Patientenversorgung beitragen. Nach dem Notruf werden die Reanimationsmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes angewendet.

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