Flucht- und Rettungspläne müssen an zweckmäßigen Stellen und Zugangsbereichen zu Gebäuden oder größeren Gebäudeteilen ausgehängt werden. Sie müssen neben Fluchtwegen und Notausgängen auch die Notrufnummern bzw. die Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen enthalten.
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