Begriff

Elektrosmog ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für vermutete gesundheitsschädliche Wirkungen von elektromagnetischen Feldern, die bei der Nutzung elektrischer Energie in allen Lebensbereichen auftreten. Schwierig ist, dass mit dem Begriff unspezifisch befürchtete Gefahrenquellen zusammengefasst werden, die verschiedenste physikalische Eigenschaften haben, was ihr Auftreten im Alltag, ihre Intensität, Ausbreitung, Wirkungen auf den Organismus und mögliche Strahlenschutzmaßnahmen angeht. Sachlicher ist die Bezeichnung Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMUV).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wegen der vielen unterschiedlichen Ausprägungen elektromagnetischer Felder bei der technischen Nutzung elektrischer Energie gibt es keine einheitliche Rechtsgrundlage. Wichtige Rechtsquellen sind:

Allgemeine umweltschutzbezogene Vorgaben:

  • Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (Expertengremium innerhalb der WHO), enthalten Grundsätze zu Strahlenschutzfragen, Grenzwerten usw.
  • Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) (bezogen auf die Auswirkungen von ortsfesten Anlagen wie z. B. Umspannwerke auf ihre Umgebung).

Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

Hinweis: Diese beziehen sich auf spezielle Anlagen und Arbeitsplätze, an denen stark erhöhte elektromagnetische Felder auftreten. Demgegenüber bezeichnet "Elektrosmog" eher die allgegenwärtige Strahlungsimmission durch die alltägliche Nutzung elektrischer Energie.

mit zugehörigen Technischen Regeln:

  • TREMF NF Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz,
  • TREMF HF Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz,
  • TREMF MR Magnetresonanzverfahren,

aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk:

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