Ziele beschreiben Sollzustände (Leistungen). Bezogen auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind dies Leistungen im Sinne von angestrebten Ergebnissen (z. B. gesund wieder nach Hause gehen oder psychische Belastungen reduzieren), angestrebte Arbeitsschutzorganisation (z. B. beschriebene Aufgaben und Zuständigkeiten) sowie angestrebte Verhaltensweisen (z. B. Nutzung der vorgeschriebenen PSA). Sie sind, wenn sie akzeptiert werden, in der Lage, Entscheidungen und Handlungen zu steuern. Diese Fähigkeit nutzt ein AMS, indem es, abgeleitet aus der Arbeitsschutzpolitik sowie den Leistungen im Arbeitsschutz beispielsweise im vorangegangenen Geschäftsjahr, messbare Ergebnis- und Maßnahmenziele für den Arbeitsschutz (möglichst einschließlich der Gesundheitsförderung) des gesamten Unternehmens sowie einzelner Bereiche/Abteilungen formuliert und vereinbart. Die Arbeitsschutzziele müssen kommuniziert und überwacht werden. Sie sind Teil der Unternehmensziele, werden top-down formuliert und mit den Umsetzungsverantwortlichen vereinbart.

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