Arbeitsschutz wird in Prozessen gelebt. Im AMS-Einführungsschritt wurde die Einbindung von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Prozesse vorgenommen. Nun werden die für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes relevanten arbeitsschutzspezifischen Prozesse betrachtet und optimiert. Ziel ist es zu überprüfen, ob

  • die vorhandenen arbeitsschutzspezifischen Prozesse rechtskonform, praktikabel, wirksam und dokumentiert sind,
  • alle erforderlichen arbeitsschutzspezifischen Prozesse eingerichtet, praktikabel, wirksam und dokumentiert sind.
 
Praxis-Tipp

Prozesse transparent machen

Auch für die Prozesse des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt: geplante, dokumentierte, bekannt gemachte und gemanagte Abläufe und Prozesse sind stabiler, effektiver und effizienter.

Bei den arbeitsschutzspezifischen Prozessen wird differenziert zwischen:

  • Arbeitsschutzprozessen im engeren Sinne: Sie regeln die Umsetzung der Arbeitsschutzaufgaben. Hierzu zählen insbesondere:

    • Zuweisung der Aufgaben und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
    • Pflichtenübertragung und Benennungen/Beauftragungen,
    • Ermittlung, Bereitstellung und Umsetzung der relevanten Verpflichtungen,
    • Ermittlung von Arbeiten und Abläufen (Prozessen) mit potenziellen Risiken,
    • Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen,
    • Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen,
    • Einweisung und regelmäßige Unterweisungen,
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge,
    • Qualifizierung und Fortbildung der Arbeitsschutzakteure,
    • Beschaffung und Bereitstellung der Persönlichen Schutzausrüstung,
    • Regelung der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen,
    • Gefahrstoffmanagement,
    • Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle (Erste Hilfe, Notfallmanagement, Störfallorganisation etc.),
    • Prüfen von Arbeitsmitteln (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen),
    • Betriebliche Gesundheitsförderung,
    • Schutz besonderer Personengruppen,
    • Ermittlung/Überwachung der Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen,
    • Betriebsbegehungen,
    • Unfallmeldewesen.
  • AMS-spezifischen Prozessen: Sie ergeben sich aus dem Betreiben des Managementsystems und sind i. d. R. für alle Managementsysteme, die ein Unternehmen praktiziert, weitgehend identisch. Hierzu zählen insbesondere:

    • Planung der erforderlichen Ressourcen für Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung des AMS,
    • Erarbeitung, Bekanntmachung und Aktualisierung der Arbeitsschutzpolitik,
    • Erarbeitung, Vereinbarung und Aktualisierung der Arbeitsschutzziele,
    • Planung der Zielerreichung,
    • Regelung der Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen der Beschäftigten (Ermitteln der erforderlichen Kompetenzen und des Qualifizierungsbedarfs, planen und einleiten der entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen, dokumentieren der Durchführung sowie nachsteuern bei Bedarf),
    • Förderung des Bewusstseins der Beschäftigten für die Relevanz der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, ihres Beitrags dazu sowie die Notwendigkeit, sich sicher, gesund und managementsystemkonform zu verhalten,
    • Regelung der Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten,
    • Lenkung dokumentierter Informationen,
    • Ermittlung/Überwachung der Wirksamkeit des AMS,
    • Sicherheitsaudit (interne AMS-Audits),
    • Managementbewertung,
    • Bewertung der Compliance,
    • fortlaufende Verbesserung.

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