Arbeitsschutz wird in Prozessen gelebt. Im AMS-Einführungsschritt wurde die Einbindung von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Prozesse vorgenommen. Nun werden die für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes relevanten arbeitsschutzspezifischen Prozesse betrachtet und optimiert. Ziel ist es zu überprüfen, ob
- die vorhandenen arbeitsschutzspezifischen Prozesse rechtskonform, praktikabel, wirksam und dokumentiert sind,
- alle erforderlichen arbeitsschutzspezifischen Prozesse eingerichtet, praktikabel, wirksam und dokumentiert sind.
Prozesse transparent machen
Auch für die Prozesse des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gilt: geplante, dokumentierte, bekannt gemachte und gemanagte Abläufe und Prozesse sind stabiler, effektiver und effizienter.
Bei den arbeitsschutzspezifischen Prozessen wird differenziert zwischen:
Arbeitsschutzprozessen im engeren Sinne: Sie regeln die Umsetzung der Arbeitsschutzaufgaben. Hierzu zählen insbesondere:
- Zuweisung der Aufgaben und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Pflichtenübertragung und Benennungen/Beauftragungen,
- Ermittlung, Bereitstellung und Umsetzung der relevanten Verpflichtungen,
- Ermittlung von Arbeiten und Abläufen (Prozessen) mit potenziellen Risiken,
- Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen,
- Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen,
- Einweisung und regelmäßige Unterweisungen,
- Arbeitsmedizinische Vorsorge,
- Qualifizierung und Fortbildung der Arbeitsschutzakteure,
- Beschaffung und Bereitstellung der Persönlichen Schutzausrüstung,
- Regelung der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen,
- Gefahrstoffmanagement,
- Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle (Erste Hilfe, Notfallmanagement, Störfallorganisation etc.),
- Prüfen von Arbeitsmitteln (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen),
- Betriebliche Gesundheitsförderung,
- Schutz besonderer Personengruppen,
- Ermittlung/Überwachung der Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen,
- Betriebsbegehungen,
- Unfallmeldewesen.
AMS-spezifischen Prozessen: Sie ergeben sich aus dem Betreiben des Managementsystems und sind i. d. R. für alle Managementsysteme, die ein Unternehmen praktiziert, weitgehend identisch. Hierzu zählen insbesondere:
- Planung der erforderlichen Ressourcen für Aufbau, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung des AMS,
- Erarbeitung, Bekanntmachung und Aktualisierung der Arbeitsschutzpolitik,
- Erarbeitung, Vereinbarung und Aktualisierung der Arbeitsschutzziele,
- Planung der Zielerreichung,
- Regelung der Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen der Beschäftigten (Ermitteln der erforderlichen Kompetenzen und des Qualifizierungsbedarfs, planen und einleiten der entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen, dokumentieren der Durchführung sowie nachsteuern bei Bedarf),
- Förderung des Bewusstseins der Beschäftigten für die Relevanz der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, ihres Beitrags dazu sowie die Notwendigkeit, sich sicher, gesund und managementsystemkonform zu verhalten,
- Regelung der Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten,
- Lenkung dokumentierter Informationen,
- Ermittlung/Überwachung der Wirksamkeit des AMS,
- Sicherheitsaudit (interne AMS-Audits),
- Managementbewertung,
- Bewertung der Compliance,
- fortlaufende Verbesserung.
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