Durch die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes erfüllt ein Unternehmer (Arbeitgeber) eine wichtige gesetzliche Forderung und schafft Transparenz sowie die Voraussetzung für die Unterstützung aller Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 
Wichtig

Arbeitsschutzorganisation

Die Arbeitsschutzorganisation besteht aus den Strukturen und Maßnahmen sowie den Prozessen, mit denen ein Arbeitgeber sicherstellt, dass seine zahlreichen Verpflichtungen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, erfüllt werden. Sie soll "geeignet" sein und sich an der Unternehmensgröße und -struktur sowie den Arbeitsverfahren, den technischen Arbeitsmitteln sowie den Belastungen und Gefährdungen der Beschäftigten orientieren.

Die Arbeitsschutzorganisation stellt das formale Regelwerk des arbeitsteiligen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems eines Unternehmens dar. Zunehmend werden heute auch die Regelungen der betrieblichen Gesundheitsförderung hier subsummiert. Das formale Regelwerk umfasst:

  • aufbauorganisatorische Festlegungen:

    Sie gliedern die Arbeitsschutzaufgaben eines Unternehmens in Aufgabenbereiche, bestimmen die erforderlichen Funktionen, ggf. auch Stellen oder Abteilungen, definieren deren Zuständigkeiten (Aufgaben und Befugnisse) und zeigen die Hierarchien auf.

  • ablauforganisatorische Regelungen:

    Sie gestalten (regeln) die Arbeitsvorgänge, die zur Erfüllung der Arbeitsschutzaufgaben erforderlich sind. Dabei legen sie die Inhalte fest, strukturieren deren Verrichtung (Zuständigkeiten, Kommunikationserfordernisse und Gestaltung der Schnittstellen) und legen die Verrichtungsfolgen zeitlich und räumlich fest. Ziel ist ein geordneter, transparenter sowie effektiver und effizienter Ablauf der arbeitsschutzrelevanten Prozesse.

Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation ist Teil der Unternehmensorganisation, muss mit dieser im Einklang stehen und in diese integriert werden.

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