Begriff

Die ECHA (European Chemicals Agency bzw. Europäische Chemikalienagentur) ist eine EU-Behörde mit Sitz in Helsinki. Sie ist zuständig für die Verwaltung und in Teilen auch für die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung. Dabei soll die ECHA insbesondere europaweit einheitliche Verfahren bei der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gewährleisten. Konkrete Aufgaben der ECHA sind z. B. die Entgegennahme und die Prüfung der Registrierungsunterlagen. Darüber hinaus gibt die ECHA Stellungnahmen und Empfehlungen im Rahmen des Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens ab, unterhält öffentlich zugängliche Stoffdatenbanken oder erstellt Leitfäden zur Unterstützung der Unternehmen und der Vollzugsbehörden.

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