Wer dienstlich im Auto unterwegs ist, fährt in aller Regel auch privat. Daher ist Verkehrssicherheit im weitesten Sinne ein dankbares Unterweisungsthema und findet durchaus Interesse. Mögliche Themen sind in Stichworten:

  • Fahrerlaubnis (allgemein und innerbetrieblich),
  • Versicherungsschutz durch den Betrieb auf dem Arbeitsweg und bei Dienstfahrten,
  • Fahrgemeinschaften,
  • Sicherheitsausstattung im/am Fahrzeug,
  • Pflichten des Fahrzeugführers,
  • ergonomische und sichere Sitzeinstellung,
  • Ladungssicherung,
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe,
  • Arbeitszeitregelungen,
  • gesundheitsschonende Tourenplanung,
  • Verkehrsregeln (z. B. aktuelle Neuerungen),
  • ggf. innerbetriebliche Verkehrsregelungen,
  • Fahrverhalten (z. B. Bremsweg),
  • Wirkung von Alkohol, Restalkohol, Medikamenten und Drogen auf das Fahrverhalten,
  • jahreszeitliche Verkehrsgefahren.

Die Berufsgenossenschaften fördern in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrsrat DVR seit Jahren die Verkehrssicherheitsarbeit in den Betrieben. Ein Blick auf die Schulungs- und Medienangebote der zuständigen Berufsgenossenschaft (z. B. im Internet) gibt darüber Aufschluss. Auch die örtlichen Polizeibehörden verfügen meist über Verkehrssicherheitsberater, die bei Unterweisungen unterstützen. Allerdings ist es auch hier so, dass viele Unterweisungsinhalte grundsätzlich bekannt sind, es aber an der alltagsgerechten Umsetzung hapert. Hilfreicher als trockene Vorträge sind wie immer Aktionen, z. B. Autocheck-Aktionen, Präsentationen im Rahmen von Gesundheitstagen u. Ä. (Gurtschlitten, Fahrsimulationen …) u. v. m.

Fahrsicherheitstrainings werden i. d. R. über die Berufsgenossenschaften angeboten, die einen Teil oder die gesamten Kosten übernehmen, aber nur für jährlich begrenzte Teilnehmerzahlen und nach bestimmten Modalitäten (z. B. nur bei ausgewählten Anbietern). Zwar kann dann der einzelne Beschäftigte meist nur einmal oder in weiten Abständen an einem solchen Training teilnehmen, was das tatsächliche Erlernen von bestimmten Fahrmanövern nicht erlaubt. Trotzdem erfreuen sich diese Kurse nicht umsonst großer Beliebtheit, weil sie Selbstverantwortung, Aufmerksamkeit und das Wissen um sicheres Fahrverhalten schulen. Auch für besondere Zielgruppen wie Fahrer von Kleintransportern können nach Rücksprache mit den Anbietern Sicherheitstrainings absolviert werden.

Fahrsicherheitstrainings sollten also im möglichen Umfang den Beschäftigten angeboten werden. Dabei bleibt es dem Betrieb überlassen, auf eigene Kosten oder unter Beteiligung der Beschäftigten zusätzliche Trainings anzubieten (warum nicht auch als Prämie oder Jubiläumsgabe?).

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