Der ordnungsgemäße Zustand der Bereifung gehört zum normalen Unterhalt des Autos und ist auch Gegenstand der ständigen Sichtkontrollen durch den Fahrer (Kontrolle auf Verschleiß und Beschädigung). Weil Reifen zu den Verschleißteilen mit dem höchsten Umsatz im Fuhrpark gehören, sollte die Auswahl mit einiger Sorgfalt geschehen. Dabei spielen Kosten-, Komfort- und Sicherheitsüberlegungen eine Rolle. Zum Beispiel sollten neben Standzeit und Preis auch die Erfahrungen der Fahrer mit Laufruhe und Fahrverhalten berücksichtigt werden.

Über die Frage von Winterreifen wird viel und kontrovers diskutiert. Nach § 2 Abs. 3a StVZO i. V. mit § 36 Abs. 4 StVZO müssen bei "winterlichen Wetterverhältnissen" (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte) Reifen mit mindestens dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gefahren werden, also Winter- oder Ganzjahresreifen. Anderenfalls droht ein Bußgeld, auch ohne dass es zu einem Unfall oder einer Verkehrsbehinderung kommt. Ganzjahresreifen vermindern den logistischen Aufwand des Reifenwechselns und der Lagerung und sind deshalb gerade bei Firmenfuhrparks beliebt. Sie erreichen aber nicht die Qualitäten "echter" Winterreifen und sind deshalb vor allem in milden Regionen verbreitet. Wenn Winterreifen aufgezogen sind, muss darauf geachtet werden, dass die für die gewählten Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit für den Fahrer sichtbar angegeben wird und dass Winterreifen eine höhere Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen müssen.

Im Ausland gelten zu Winterreifen andere Bestimmungen, über die die Automobilclubs, Autoversicherer usw. Auskunft geben.

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