(1) Verkehrswege für Schienenfahrzeuge müssen so beschaffen und bemessen sein, daß sie sicher befahren werden können.

 

(2) Gleise müssen betretbar sein, wenn es die Tätigkeit der Versicherten erfordert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge