Ziel der Motivations- und Informationsmaßnahmen ist es, den Unternehmer, der sich für das Unternehmermodell entschieden hat,

  • zu unterstützen, den Arbeitsschutz als unverzichtbares Element in das Unternehmensgeschehen zu integrieren und die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit auf höchstmöglichem Niveau zu gewährleisten,
  • zu motivieren, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bedarfsgerecht zu nutzen,
  • zu unterstützen, Probleme des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.

Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen sowohl branchenübergreifende als auch branchenspezifische Inhalte. Die unter Beteiligung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelte Konzeption sieht vor, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Perspektiven im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes integrativ zu vermitteln.

Art und Umfang der Motivations- und Informationsmaßnahmen

Der zeitliche Umfang beträgt für Unternehmer in

Gruppe Betriebsart Umfang
I - -
II Betriebe der keramischen und Glas-Industrie,

8 Lehreinheiten Motivation und branchenübergreifende Informationen

und

20 Lehreinheiten branchenspezifische Informationen, einschließlich Lernerfolgskontrolle

(1 Lehreinheit = 45 Minuten)
  Betriebe zur Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
  Betriebe der Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin,
  Betriebe für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung,
  Betriebe zur Reinigung von Verkehrsmitteln,
  Betriebe von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen,
  Betriebe von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks
III Alle sonstigen Betriebe

8 Lehreinheiten Motivation und branchenübergreifende Informationen

und

4 Lehreinheiten branchenspezifische Informationen, einschließlich Lernerfolgskontrolle

(1 Lehreinheit = 45 Minuten)

Die Motivations- und Informationsmaßnahmen können von der VBG in Präsenzform, als Selbstlernmaßnahme oder in kombinierter Form durchgeführt werden. Lehreinheiten können auch in Form von Projektarbeiten erbracht werden. Bei der Wahrnehmung einer Selbstlernphase ist mindestens eine Präsenzphase abzuleisten. Gleichwertige Motivations- und Informationsmaßnahmen bei anderen Unfallversicherungsträgern oder kooperierenden Institutionen können durch die VBG auf Antrag anerkannt werden.

Die gesamten Motivations- und Informationsmaßnahmen für Unternehmer aus Betrieben der Gruppe II müssen innerhalb von 2 Jahren absolviert werden.

Inhalte der Motivations- und Informationsmaßnahmen

Branchenübergreifend:

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Erfolgsfaktoren für die Unternehmensentwicklung.
  • Prävention als Führungsaufgabe: Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Ziele, die Organisation und die Prozesse des Unternehmens.
  • Ansatzpunkte zur präventiven Gestaltung des Arbeitssystems:

    • Organisation,
    • Arbeitsmittel,
    • Arbeitsumgebung,
    • Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe,
    • Kriterien für die Inanspruchnahme bedarfsgerechter betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung.

    Psychologische Aspekte der Gefahrenwahrnehmung und des sicheren Verhaltens.

Beispiele guter Praxis- und Arbeitshilfen:

  • Gefährdungsbeurteilungen

    • bedarfsgerecht planen,
    • effektiv durchführen,
    • effizient auswerten,
    • wirksam umsetzen.
  • Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

    • Kompetente Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
    • Kriterien für die Auswahl des richtigen Anbieters,
    • Handlungsfelder und Handlungsprogramme.
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfolgreich kommunizieren und implementieren:

    • Sicherheitsdialog,
    • Beschäftigte sensibilisieren, motivieren und beteiligen,
    • gesundheitsbewusstes und sicherheitsgerechtes Verhalten fördern.

Branchenspezifisch:

  • Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsumgebung,
  • Maschinen und maschinelle Einrichtungen,
  • innerbetrieblicher Transport und Verkehr,
  • Gefahrstoffe,
  • Arbeitsplätze, bauliche Einrichtungen.
  • Grundlagen des Notfallmanagements:

    • Organisation der Ersten Hilfe,
    • Brand- und Explosionsschutz,
    • Sicherheitskennzeichnung.
  • Besondere Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung einschließlich arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen,
  • Psychische Belastungen,
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen.

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