Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Im Fahrzeug verbaute Sicherheitssysteme können Ihre Beschäftigten hierbei erfolgreich unterstützen. Jede Art von Ablenkung ist bei der Benutzung eines Fahrzeuges zu vermeiden. Bereits kurze Unaufmerksamkeiten führen häufig zu schweren Unfällen.

Rechtliche Grundlagen
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Gefährdungen

Der Außendienst Ihrer Beschäftigten ist in der Regel durch wechselnde Arbeitsumgebungen und Termindruck bei der Reisetätigkeit gekennzeichnet. Dabei können Gefährdungen und Belastungen entstehen durch:

  • Ablenkung, Kommunikation, Blendung, Sichtbehinderung und andere Verkehrsteilnehmer,
  • Stürzen und Stolpern,
  • Quetschungen am Fahrzeug,
  • unzureichende Ladungssicherung
  • ergonomische Fehlhaltung,
  • Stresssituationen bei der Koordination von Terminen, spezielle Anforderungen durch den Kunden, Kontaktabwicklung mit der eigenen Zentrale,
  • hohen Leistungsdruck,
  • Krankheitsrisiken durch Auslandsreisen.
Maßnahmen

Ihre Beschäftigten im Außendienst handeln und entscheiden bei der Tätigkeit im hohen Maße eigenverantwortlich. Legen Sie im Vorfeld die Wahl der Verkehrs- und Arbeitsmittel, den Transport von Lasten, die Dauer der Reise und die zu berücksichtigenden Gesundheitsaspekte fest.

Hauptauslöser bei Verkehrsunfällen sind zu hohe Geschwindigkeit, Nichtbeachtung der Vorfahrt, ungenügender Sicherheitsabstand und Unachtsamkeit. Der "Arbeitsplatz Straße" ist gefährlich: 62 % aller tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle geschehen laut DGUV im Straßenverkehr.

Überprüfen Sie die gültige Fahrerlaubnis und Eignung Ihrer Beschäftigten. Sorgen Sie für eine fahrzeugspezifische Einweisung und Unterweisung. Fahrsicherheitstrainings können sicheres Fahrverhalten unterstützen. Veranlassen Sie gegebenenfalls bei Auslandstätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorge, bei der der Impfschutz überprüft wird.

Zur Qualität im Außendienst trägt eine gute Unternehmenskultur bei, die zu stabilen Mitarbeiter- und Kundenbeziehungen führt. Sorgen Sie in Ihrem Betrieb für eine gute Außendienstorganisation, bei der die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Stress- und Zeitmanagement
  • Umgang mit Beschwerden
  • Berücksichtigung des privaten Umfelds, Work-Life-Balance
  • Zusammenarbeit unter Kolleginnen und Kollegen
  • Einbeziehung in Teambesprechungen und Fortbildungsmaßnahmen

Legen Sie die Fahrzeugausstattung wie z. B. Sicherheitsausrüstung, der Witterung angepasste Bereifung und ergonomische Ausstattung fest. Stellen Sie geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung zur Verfügung. Fahrerassistenzsysteme bringen einen Sicherheitsgewinn und sollten bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen Berücksichtigung finden. Nur aktivierte Fahrerassistenzsysteme können den Benutzer unterstützen.

An der Windschutzscheibe angebrachte Mobilgeräte können während der Fahrt zu Sichtbehinderungen führen. Bereits ein vergleichsweise kleines handelsübliches Navigationsgerät führt bei einer Sehdistanz von 15 m Entfernung zu einem blinden Fleck von 2 m x 3 m. Mobile Geräte, gleich ob Navigationsgeräte, Handys, Tablets oder Notebooks gelten zudem als Ladung und müssen gesichert werden.

Ablenkungen aller Art stellen bei der Fahrtätigkeit eine latente Gefährdung dar. Dabei spielen mobile Informations- und Kommunikationstechnologien eine beachtliche Rolle. Meldungen von Navigationsgeräten, Telefonate und weitere Multimedia-Applikationen führen zu Ablenkungen, so dass z. B. Verkehrssituationen nicht richtig beurteilt oder Warnsignale nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten eine Abfahrtskontrolle durchführen. Hierzu gehört die Prüfung, ob alle Geräte, Sitze und Spiegel richtig eingestellt sind. Weiterhin das Verstauen loser Gegenstände im Kofferraum, sowie das Sichern der Ladung.

Eine Verwendung von geeigneten Halterungen für Bildschirmgeräte ist zu bevorzugen. Bei der Platzierung von mobilen Geräten müssen die Wirkungsbereiche der Airbags berücksichtigt werden.

Nach staatlichem Recht ist der Fahrzeugführerin bzw. dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon bei laufendem Motor aufnimmt oder hält.

Weisen Sie Ihre Fahrzeugführerin bzw. Fahrzeugführer an:

  • Navigationsgeräte oder Telefone nur bei stehendem Fahrzeug zu bedienen,
  • Telefonate mit Freisprechanlagen auf das Nötigste zu begrenzen, da jedes Telefonat grundsätzlich zu einer Ablenkung führt; besser im Stand ohne laufenden Motor zu telefonieren,
  • auf laute Musik zu verzichten,
  • emotionale und komplizierte...

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