Die Beleuchtung im Büro muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen Ihrer Beschäftigten angepasst sein, nur dann ist ein beschwerdefreies Arbeiten an Bildschirmen gewährleistet. Konzentration und Wohlbefinden der Beschäftigten werden maßgeblich durch Beleuchtung und Tageslichteinfall beeinflusst.

Rechtliche Grundlagen
  • § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 3.4 und 6.1
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 "Beleuchtung"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"
Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten"
  • DGUV Information 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund" (bisher BGI/GUV-I 7007)
  • DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen" (bisher BGI 856)
  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro" (bisher BGI 827)
  • DIN 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht", Teil 8 "Arbeitsplatzleuchten – Anforderungen, Empfehlung und Prüfung", Ausgabedatum: 2007-07
  • DIN EN 12464 "Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten", Teil 1 "Arbeitsstätten in Innenräumen", Ausgabedatum: 2011-08
Gefährdungen

Mögliche Gefährdungen sind:

  • visuelle Belastungen durch mangelhafte Beleuchtung (z. B. zu geringe Beleuchtungsstärken, Blendung, Reflexionen und Spiegelungen)
  • nicht ausreichendes Tageslicht
  • Nichterkennen von Gefahrenstellen durch schlechte Beleuchtung

Die Auswirkungen für Ihre Beschäftigten können z. B. sein:

  • Kopfschmerzen
  • tränende und brennende Augen
  • Flimmern vor den Augen
  • Verspannungen
  • vorzeitige Ermüdung
  • Konzentrations- und Schlafstörungen
  • Verletzung durch Sturz, Stolpern oder Anstoßen
Maßnahmen

Eine ergonomische Bürobeleuchtung dient der Leistungsfähigkeit und der Gesundheit Ihrer Beschäftigten.

  • Stellen Sie in Arbeitsräumen möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sicher. Durch Tageslicht werden das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit positiv beeinflusst.

Eine Arbeitsstätte verfügt z. B. dann über ausreichend Tageslicht, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche zur Raumgrundfläche mindestens 1:10 beträgt.

  • Sorgen Sie für eine ausreichende und gleichmäßige Ausleuchtung ohne große Hell-Dunkel-Unterschiede an den Arbeitsplätzen.
  • Sorgen Sie dafür, dass Arbeitsflächen, Arbeitstische und Bildschirme frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind, z. B. durch geeignete Arbeitsmittel, Aufstellung der Arbeitsplätze mit Blickrichtung parallel zur Fensterfront und ggf. Sonnenschutzvorrichtungen.
  • Halten Sie die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke ein, ggf. veranlassen Sie eine Prüfung (Tabelle 3). Beachten Sie, dass anspruchsvolle Sehaufgaben und ältere Beschäftigte mehr Licht benötigen (z. B. 750 Lux anstatt 500 Lux).

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 3 Teilflächenbezogene Beleuchtung

Tabelle 3 Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR 3.4 Anhang 1

Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit, Erste Hilfe Räume 500 Lux
Technisches Zeichnen (Handzeichnen) 750 Lux
Umgebungsbereich Bildschirmarbeitsplatz, Ablegen, Kopieren, Empfangstheke 300 Lux
Verkehrsflächen und Flure 50 Lux
Verkehrsflächen und Flure im Bereich von Absätzen und Stufen 100 Lux
Archive, Pausenräume, Teeküche, Toiletten 200 Lux
  • Stellen Sie eine blendfreie Grundbeleuchtung durch Decken-, Hänge- und ggf. ergänzende Wandleuchten sicher. Der alleinige Einsatz von Tisch- oder Stehleuchten ist nicht ausreichend.
  • Erhöhen Sie bei besonderen Sehanforderungen die Beleuchtungsstärke auf einer Mindestfläche von 600 mm x 600 mm auf mindestens 750 Lux (Abbildung 3), z. B. mithilfe einer geeigneten Tischleuchte.
  • Vermeiden Sie Blendung durch den Einsatz entblendeter Leuchten mit einem UGR-Wert von nicht größer 19.
  • Achten Sie auf einen möglichst seitlichen Lichteinfall auf die Arbeitsplätze, der keine störenden Schatten auf die Arbeitsfläche wirft.
  • Vor allem direkt strahlende Leuchten sollten nicht unmittelbar über den Köpfen der Beschäftigten angeordnet sein.

Die beste Wahl der künstlichen Lichtquelle stellt Deckenbeleuchtung mit Leuchtstofflampen oder LEDs dar. LEDs haben einen geringeren Energieverbrauch, sind langlebiger, sorgen sofort für eine 100 % gleichmäßige Lichtleistung, Starter und Vorschaltgerät entfallen.

  • Beachten Sie die empfohlenen Helligkeiten (Reflexionsgrade) von Decken, Wänden und Böden.
  • Sorgen Sie dafür, dass in der Hauptblickrichtung keine Blendquellen (z. B. Fenster, reflektierende Möbelflächen) vorhanden sind.
  • Vermeiden Sie Belastungen der Augen durch große Helligkeitsunterschiede (maximaler Unterschied der Leuchtdichte am Arbeitsplatz 3:1, im Umfeld 10:1).
  • Verwenden Sie in einem Raum nur Lampen mit gleicher Lichtfarbe. Für die Standardbeleuchtung im Büro werden Farbtemperaturen von 3300 K bis 5300 K empfohlen.
  • Bei vielen Arbeitsaufgaben und für das Wohlbe...

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