Mängel bei der Ladungssicherung können selbst beim Einsatz geeigneter Fahrzeuge durch Vollbremsungen, Ausweichmanöver, zu hoher Geschwindigkeit in Kurven, schnellem Anfahren an Steigungen oder Fahr- bahnunebenheiten zu schweren Unfällen führen. Der Einsatz geeigneter Hilfsmittel zur Ladungssicherung und fundierte Kenntnisse der Beschäftigten in Bezug auf Ladungssicherung verhindern solche Unfälle. Für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung sind Halter oder Halterin, Fahrer oder Fahrerin und ggf. Verlader oder Verladerin verantwortlich.

Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
  • SVLFG Broschüre B17 "Ladungssicherung im Gartenbau"
  • "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft", Ausgabe: 2016, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin
  • VDI Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"
  • CD "Ladung sichern"; Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in besonderer Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Gefährdungen

Gefährdungen können im Fahrbetrieb, einschließlich Ausweichmanövern und Vollbremsungen, entstehen für Fahrer oder Fahrerin, Mitfahrende und andere Verkehrsteilnehmer unter anderem durch

  • negative Beeinflussung der Fahreigenschaften von Fahrzeugen und Anhängern,
  • unkontrolliert verrutschende, umkippende, wegfliegende oder herabfallende Ladung.

Häufige Ursachen dafür sind:

  • Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts,
  • Über- oder Unterschreiten der zulässigen Achslasten und Stützlasten,
  • einseitiger Ladungsschwerpunkt,
  • zu hoher Ladungsschwerpunkt,
  • nicht oder unzureichend gesicherte Ladung.

Gefährdungen bei der Durchführung der Maßnahmen zur Ladungssicherung können z. B. dadurch entstehen, dass Personen durch sich schlagartig lösende Einrichtungen (z. B. Spanngurte, Spannketten, Zurrpunkte) oder durch die Ladung selbst getroffen werden. Ursachen hierfür können z. B. sein:

  • Versagen von mangelhaften Zurrmitteln,
  • Überlastung von Zurrmitteln oder Zurrpunkten,
  • Verwendung ungeeigneter Zurrpunkte (am Fahrzeugaufbau oder an der Ladung).
  • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Zurrmitteln oder Zurrpunkten aufgrund unzureichender Fachkenntnisse

Zu Gefährdungen beim Be- und Entladen siehe Kapitel 3.12.

Maßnahmen

Stellen Sie sicher, dass, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen folgende Maßnahmen getroffen werden:

Grundsätzliches

Es werden für die jeweilige Transportaufgabe geeignete Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.

  • Es stehen geeignete Mittel zur Ladungssicherung in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
  • Fahrer oder Fahrerin und Verlader oder Verladerin verfügen über fundierte Kenntnisse zur Ladungssicherung.

Gewichte

Die Fahrer und Fahrerinnen kennen das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, die zulässigen Achslasten und die maximale Stützlast der Anhängerkupplung.

  • Die Gewichte der regelmäßig zu transportierenden Maschinen, Geräte, Arbeitsstoffe und Materialen sind bekannt.
  • Zur Einschätzung von unbekannten Ladungsgewichten, z. B. Stammabschnitte nach Baumfällarbeiten, werden im Fahrzeug gegebenenfalls Tabellen mitgeführt.

Lastverteilung und Ladungsschwerpunkt

Der Lastverteilungsplan ist bekannt und wird berücksichtigt. Er gibt an, wie die Ladung (Gewicht und Schwerpunktlage) auf dem Fahrzeug zu verteilen ist, damit:

  • die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird,
  • die zulässigen Achslasten nicht über- oder unterschritten werden und
  • der Schwerpunkt unterhalb der Lastverteilungskurve liegt.

Der Lastverteilungsplan gehört zum Fahrzeug und sollte beim Fahrzeugkauf bzw. vom Fahrzeughersteller oder Aufbauhersteller mitgeliefert bzw. angefordert werden.

Das Fahrzeug wird so beladen, dass der Ladungsschwerpunkt möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegt und so niedrig wie möglich gehalten wird.

Durchführung der Ladungssicherung

Stellen Sie sicher, dass die Ladung so verstaut oder gesichert wird, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen (einschließlich Ausweichmanövern und Vollbremsungen) nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder kippen kann.

Abb. 156 Lastverteilungsplan

Bei der Auswahl der Sicherungsmaßnahmen sind die formschlüssigen Verfahren dem kraftschlüssigen Niederzurren vorzuziehen.

Formschlüssige Verfahren sind z. B. das Direktzurren (Diagonal-, Schräg- bzw. Horizontalzurren, Umreifungszurren und Kopfschlingenzurren) und das Festsetzen an der Stirnwand oder Verkeilen.

Beim Direktzurren wird das Ladegut mit Hilfe von zugelassenen Zurrketten oder Zurrgurten an den Zurrpunkten gesichert. Die verwendeten Transportfahrzeuge und Anhänger verfügen über eine ausreichende Zahl von Zurrpunkten an denen Ladungen festgezurrt werden können. Die maximale Belastbarkeit der Zurrpunkte ist gekennzeichnet und wird beachtet.

Eine weitere Möglichkeit der formschlüssigen Ladungssicherung ist das Festsetzen ...

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