Ungesicherte Ladung beim Transport in geschlossenen Service- und Montagefahrzeugen stellt eine erhebliche Unfallgefahr dar. Crashtests zeigen auf beeindruckende Weise, wie aus einer unterschätzten Gefahrenquelle plötzlich eine lebensbedrohliche Situation werden kann.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 101

Niederzurren eines freistehenden Ladeguts

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 213-012 "Gefahrgutbeförderung im PKW (Merkblatt A 014 der Reihe 'Allgemeine Themen')"
  • DGUV Information 213-052 "Beförderung gefährlicher Güter (Merkblatt A 013 der Reihe 'Allgemeine Themen')"
  • VDI 2700:2004-01 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"
  • VDI 2700 Blatt 16_2009-07 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 zGM"
  • DVS 0211:2014-12 "Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen"

 

Gefährdungen

Unzureichend gesicherte Ladungen in und auf Fahrzeugen stellen ein potentielles Verletzungsrisiko für die Personen im Fahrzeug während der Fahrt dar. Nicht nur im Fall eines Fahrzeugaufpralls, sondern auch bei plötzlichen Bremsmanövern können erhebliche Gefährdungen für Personen durch herumfliegende Gegenstände oder verrutschende Ladung entstehen. Auch beim Öffnen von geschlossen Fahrzeugen oder Bordwänden können unzureichend gesicherte Ladungen durch Herab- oder Herausfallen ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellen. Werden Gefahrstoffe oder Druckgasflaschen transportiert, besteht das Risiko, dass Gefahrstoffe entweichen und, je nach Gefahrstoff, bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Zündquelle zu Bränden und Explosionen führen. Werden Druckgasflaschen in geschlossenen Fahrzeugen transportiert, besteht bei Undichtigkeit der Flaschen und bei unzureichender Belüftung des Fahrzeugs Erstickungsgefahr.

Maßnahmen

Betriebssicherheit

Eine betriebssichere Verladung beschreibt die Beladung eines Fahrzeugs unter Beachtung der Verkehrssicherheitsvorschriften. Das beladene Fahrzeug muss den Anforderungen des Straßenverkehrs genügen. Dazu gehören unter anderem:

  • Auswahl eines geeigneten Fahrzeugs
  • Verstauen auf dem Fahrzeug
  • Einhaltung der Lademasse, der Achslasten, der zulässigen Gesamtmasse
  • Kontrolle der Ladungssicherungsmittel

Verantwortlich für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs ist nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin und somit in der Regel der Unternehmer oder die Unternehmerin.

Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherheit ist dann gegeben, wenn die Ladung so auf dem Fahrzeug verstaut wird, dass sie den allgemeinen Anforderungen des Straßenverkehrs genügt.

Folgende Faktoren haben einen Einfluss auf die Verkehrssicherheit:

  • Abfahrkontrolle (Prüfung vor Arbeitsbeginn)
  • Einhaltung der Sozialvorschriften (u. a. Lenk- und Ruhezeiten)
  • Fahrzeugausstattung
  • Fahrzeugart und -zustand
  • Verpackung der Güter
  • Lastverteilung

Verantwortlich für die verkehrssichere Verladung sind das Fahrpersonal und der Verlader oder die Verladerin.

Beförderungssicherheit

Die Beförderungssicherheit ist gegeben, wenn das Transportgut auf der Ladefläche so gestaut, gestapelt und befestigt ist, dass es im Rahmen einer normalen Beförderung gegen Umfallen, Verschieben und Herabfallen gesichert ist.

Verantwortlich für die beförderungssichere Verladung sind nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) § 412 diejenigen, die die Ladung absenden oder verladen.

Ladungssicherung in Transportern und Pkw-Kombis

Sorgen Sie dafür, dass

  • das Transportfahrzeug geeignet ist.
  • das Fahr- und Beladepersonal regelmäßig alle 2-3 Jahre ausreichend in der Sicherung von Lasten geschult und mindestens einmal jährlich unterwiesen wird.
  • die zulässige Gesamtmasse oder die Achslast nicht überschritten wird und die Mindestachslast der gelenkten Achse eingehalten ist.
  • der Lastverteilungsplan eingehalten ist, besonders dann, wenn bis zur höchstzulässigen Gesamtmasse geladen wird.
  • vor der Fahrt die Ladung gesichert und auf die ausreichende Anzahl und Auswahl der Hilfsmittel zur Ladungssicherung geachtet wird. Wählen Sie eine geeignete Lagungssicherungsmethode aus. Die nicht benötigten Hilfsmittel zur Ladungssicherung und zum Verladen, wie Zurrgurte, Sackkarren etc., sind ebenfalls zu sichern.
  • der Ladungsschwerpunkt möglichst niedrig ist und auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegt. Zwischen Ladung, Stirnwand und Seitenwänden sollte kein Freiraum sein. Eventuelle Freiräume sollten gefüllt werden.
  • je nach Beschaffenheit von Ladegut und Ladefläche die Ladung durch Abstützen, Verkeilen oder Verzurren gesichert ist. Auf gleichmäßige Gewichtsverteilung ist zu achten.
  • bei Bedarf Antirutschmatten und geprüfte zugelassene Zurrmittel und Zurrpunkte verwendet werden.
  • alle Zurrmittel vor der Benutzung durch Inaugenscheinnahme und mindestens...

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