Im Einzelhandel werden elektromagnetische Felder zur Warensicherung genutzt (elektronische Artikelsicherungssysteme, kurz: EAS). EAS bestehen aus einem Etikett zur Sicherung der Ware, Warensicherungsantennen am Ausgang sowie einem Deaktivator, mit denen die Sicherungsetiketten deaktiviert werden können.

Abb. 32

Sicherungsetikett

Abb. 30

Vor allem in unmittelbarer Nähe zu den Antennen und den Deaktivatoren kann es zu höheren Abstrahlungswerten kommen.

Rechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 15 bzw. 16 "Elektromagnetische Felder"
  • DGUV Regel 103-013 bzw. 103-014 "Elektromagnetische Felder" (bisher BGR B11)

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 203-043 "Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder" (bisher BGI/GUV-I 5111)
  • DGUV Information 203-044 "Lass Dich nicht beeinflussen! - Poster" (bisher BGI/GUV-I 5111-1)
  • DGUV Information 203-045 "Elektromagnetische Felder und Implantate" (bisher BGI/GUV-I 5111-2
  • Forschungsbericht 400-D "Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz", Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: November 2011
  • "Funkanwendungen im Alltag - Handys, WLAN, Bluetooth und andere", Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Stand: Juni 2007
  • IFA-Report 5/2011 "Elektromagnetische Felder an Anlagen, Maschinen und Geräten", Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stand: 2011
  • Fachbereich AKTUELL FBHL-011 "Einsatz elektronischer Artikelsicherungssysteme im Handel"

 

Gefährdungen

Elektronische Artikelsicherungssysteme arbeiten auf der Grundlage von elektromagnetischen Feldern (EMF) mit Frequenzen von 10 Hz bis 3 GHz.

Eine Untersuchung dieser Felder ergab, dass nach der DGUV Vorschrift 15 bzw. 16 "Elektromagnetische Felder" die zulässigen Werte für den Expositionsbereich 1 nicht für alle elektronischen Artikelsicherungssysteme eingehalten werden (siehe Fachbereich AKTUELL FBHL-011). Störbeeinflussungen von aktiven Implantaten wie Herzschrittmacher, Defibrillator oder Insulinpumpe können nicht immer ausgeschlossen werden.

Elektromagnetische Felder können

  • zu ungewollten Veränderungen der Betriebsart oder
  • zu einer Fehlfunktion des Implantats
  • beim Herzschrittmacher zum Vortäuschen eines Herzsignals und
  • zu einer ungewollten Stimulation oder Deaktivierung des Herzschrittmachers führen.
Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilung - Aktive Implantate

Für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten an EMF-Arbeitsplätzen ist die Gefährdungsbeurteilung ein grundlegender Aspekt. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit aktiven Implantaten.

Stellen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Gefährdungen durch die EAS auftreten. Die Herstellerangaben müssen Auskunft über mögliche Gefährdungen und Hinweise für Maßnahmen enthalten.

Beschäftigte, denen eine Versorgung mit einem aktiven Implantat bevorsteht, sollten vor der Implantation den Arbeitgeber informieren, damit dieser notwendige Maßnahmen ergreifen kann.

Führen Sie für Beschäftigte mit Implantat eine möglichst individuelle Gefährdungsbeurteilung durch (im Idealfall vor der bevorstehenden Implantation). Eine Gefährdungsbeurteilung sollte gemeinsam mit einer fachkundigen Person, insbesondere der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt erfolgen.

Abb. 33

Bei der Beurteilung sind die Exposition des Betroffenen, die Lage und die Einbauart des Deaktivators und die Eigenschaften des Implantates zu berücksichtigen.

Kennzeichnung

Kennzeichnen Sie Deaktivatoren, die bei der Deaktivierung mit einem statischen Magnetfeld arbeiten, mit dem Verbotszeichen für Personen mit aktiven Implantaten und einem Warnschild: "Warnung vor magnetischem Feld" in geeigneter Größe.

Abb. 34

Verbot für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren. Warnung vor magnetischem Feld

Unterweisung/Information der Beschäftigten und Betriebsanweisung:

Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln über den sicheren Umgang mit EAS im Kassenbereich leicht verständlich zusammenfassen (siehe Kap. 2.2 "Was für die Branche gilt"). Unterweisen Sie die in diesem Bereich tätigen Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen.

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