Freie Flucht- und Rettungswege retten Menschenleben! Fluchtwege dienen dem sicheren Verlassen der Arbeitsstätte im Falle eines Notfalls, z. B. eines Brandes. An Gebäude mit regem Kundenverkehr werden höhere Anforderungen gestellt, damit Betriebsfremde, die nicht ortskundig sind, sich im Ernstfall orientieren und das Gebäude schnell verlassen können.

Abb. 27+28

Kennzeichnen Sie Flucht- und Rettungswege durch nachleuchtende Piktogramme und installieren Sie ggf. Sicherheitsbeleuchtungen.

Rechtliche Grundlagen
  • Bauordnungen der Länder, ggf. mit Sonderbauverordnungen (z. B. für Verkaufsstätten)
  • § 21 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.3)
  • "Türen und Tore" (ASR A1.7)
  • "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2.3)
  • "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" (ASR A3.4/7)

 

Weitere Informationen

 

Gefährdungen

Gefährdungen entstehen durch:

  • verschlossene Notausgangstüren
  • zugestellte Fluchtwege und blockierte Notausgänge (auch von außen, z. B. durch abgestellte Fahrzeuge)
  • Notausstiege, die nicht mehr zu nutzen sind, weil z. B. die zu öffnenden Gitter eingerostet sind
  • Fluchtwege und Notausgänge, die nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet sind
  • nicht oder schlecht sichtbare Fluchtwegzeichen, z. B. durch verdeckende Plakate oder defekte Leuchtmittel
Maßnahmen

Fluchtwege ermöglichen bei Feuer und anderen Gefahrenlagen eine rasche Flucht aus Gefahrenbereichen und ermöglichen es in der Regel zugleich den Rettungskräften schnell zu diesen Bereichen zu gelangen.

Evakuierungskonzept

Erstellen Sie ein Konzept zur Evakuierung von Personen im Notfall.

Abb. 29

Erstellen Sie bei Bedarf zusätzlich einen Flucht- und Rettungsplan.

Beachten Sie: In Deutschland wird in einigen Ländern ein Flucht- und Rettungsplan, falls dieser erforderlich ist, baurechtlich gefordert. Ansonsten finden Sie im Folgenden Kriterien für die Notwendigkeit einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen:

  • hohe Anzahl von Personen
  • unübersichtliche Fluchtwegführung
  • hoher Anteil ortsunkundiger Personen
  • Durchquerung großer Räume
  • große Anzahl mobilitätseingeschränkter Personen

Halten Sie Flucht- und Rettungswege stets frei und engen Sie diese nicht ein. Je nach Anzahl der Personen gelten unterschiedliche Fluchtwegbreiten:

Mindestbreite der Fluchtwege gemäß ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan":

Mindestbreite der Fluchtwege

Anzahl der Personen

(Einzugsgebiet)

Lichte Breite

(in m)
bis 5 0,875
bis 20 1,00
bis 200 1,20
bis 300 1,80
bis 400 2,40

Für Verkaufsstätten größer 2000 m² gelten gesonderte Breiten aufgrund der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer bzw. Sonderbauverordnungen (z. B. für Verkaufsstätten) bzw. Verkaufsstättenverordnungen.

Notausgangstüren müssen sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel, z. B. Schlüssel, leicht öffnen lassen. Beispielhaft sind hier Panikschlösser, Panikstangen, Entriegelungshebel oder -knöpfe zur Handbetätigung von automatischen Türen zu nennen. Notausgangstüren müssen nach außen zu öffnen sein.

Abb. 30

Um einem Zustellen der Türe entgegenzuwirken, sollte auf der Außenseite das Verbotszeichen "Abstellen oder Lagern verboten" angebracht sein.

Achten Sie darauf, dass Notausgänge und Notausstiege von der Außenseite nicht zugestellt werden können, z. B. durch abgestellte Mülltonnen, Fahrzeuge, Fahrräder.

Im Bedarfsfall können Sie auch die Fläche markieren und mit einem Parkverbotsschild mit Hinweis auf Notausgang kennzeichnen.

Abb. 31

Auch die Abgrenzung des Bereiches durch Poller ist möglich.

Übungen für den Notfall

Organisieren Sie regelmäßig Übungen für den Notfall:

  • Wer macht wann was?
  • Wer setzt den Notruf ab?
  • Wer unternimmt ggf. einen Löschversuch?
  • Wer evakuiert?
  • Sind allen Beschäftigten die entsprechenden Fluchtwege und Sammelstellen bekannt?

Unterweisung/Information der Beschäftigten

Fassen Sie die notwendigen Verhaltensregeln bei einer Evakuierung, z. B. im Brandfall, leicht verständlich zusammen. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen.

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