Produkte werden verpackt oder unverpackt, einzeln oder in größeren Verpackungseinheiten (Gebinden) bewegt. Dabei können von zerbrechlichen, verderblichen, schweren oder sperrigen Produkten Gefährdungen ausgehen. Neben dem Lastgewicht sind auch die Umgebungsbedingungen sowie die Häufigkeit beim manuellen Warenumgang zu betrachten.

Abb. 14

Achten Sie auf eine standsichere Lagerung und Präsentation. Gebinde sollten nur in dafür vorgesehen Verkaufs- und Lagereinrichtungen aufbewahrt werden.

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
  • DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"
  • DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"
  • DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" (bisher BGG/GUV-G 966)
  • Beispielsammlung als Hilfe bei der Auswahl von geeignetem Fußschutz des Sachgebietes Fußschutz der DGUV http://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-fussschutz/index.jsp
  • Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI):

    • LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten"
    • LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten"
    • LV 57 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei manuellen Arbeitsprozessen"

 

Gefährdungen

Beim Transport von Waren, der Einlagerung und Entnahme bzw. der Warenpräsentation zu Verkaufszwecken kann es zu folgenden Hauptgefährdungen kommen:

  • Absturz von Personen, z. B. von Leitern beim Verräumen
  • Stolpern über herumliegende Gegenstände und Ausrutschen auf herumliegenden Gegenständen
  • Verletzung von Personen durch herabfallende Ware, z. B. infolge beschädigter Paletten oder Regale oder indem Ware vom Kommissioniergerät fällt
  • Quetschen und Scheren zwischen Kommissioniergerät und Einrichtungen außerhalb (Regale, Gebäudeteile, andere Arbeitsmittel oder Waren)
  • Anfahren von Personen mit dem Kommissioniergerät
  • Verletzungen, z. B. Schürf-, Stich- und Schnittwunden beim Umgang mit Kartonagen und Messern
  • Hautschädigungen, z. B. bei Feuchtarbeit, starker Beanspruchung der Haut durch häufigen Kontakt mit Kartonagen, intensive Hautreinigung nach stark schmutzenden Tätigkeiten, Hitze oder Kälte
  • Vom Produkt bzw. beschädigten Produkt ausgehende Gefährdung durch austretende Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe, Pilzsporen (z. B. bei verdorbenen Lebensmitteln) oder durch zerbrochenes Glas und Porzellan
  • Gefährdung durch Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, Strecken und Bücken, z. B. bei ungünstigen Greifbedingungen, bei sperrigen Produkten, hohem Lastgewicht oder durch sich oft wiederholende Bewegungsabläufe
Maßnahmen

Organisation des Warenumgangs

Generell gilt:

  • Reduzieren Sie Gebindegrößen
  • Verringern Sie Packhöhen, z. B. bei palettierter Ware
  • Vermeiden Sie ungünstige Körperhaltungen

Prüfen Sie, ob die Ware allein manuell bewegt werden muss, oder mit Hilfsmitteln, z. B. Flurförderzeugen (siehe auch Kap. 3.1.1 "Umgang mit Paletten und Flurförderzeugen") oder zu zweit bewegt werden kann. Zum Ermitteln und Beurteilen der Belastungen sollten Sie die passende Leitmerkmalmethoden anwenden (siehe Handlungsanleitungen bei "Weitere Informationen").

Bieten Sie arbeitsmedizinische Vorsorge an, falls nach der Leitmerkmalmethode entsprechende Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können (ab Risikowert 3).

Stellen Sie sicher, dass die Regelungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden, z. B. dürfen Schwangere nicht mehr als 5 kg heben/tragen.

Abb. 15

Tritte

Abb. 16

Hebe- und Tragehilfen

Abb. 17

Kommissioniergeräte

Abb. 18

Sicherheitskartonmesser

Hilfsmittel zum Verräumen der Ware

Stellen Sie Ihren Beschäftigten Hilfsmittel zur Verfügung, die ein sicheres und die Gesundheit der Beschäftigten schonendes Verräumen ermöglichen:

  • (Podest-)Leitern, Tritte als Aufstiegshilfen bei Arbeiten geringen Umfangs

    • Hocker, Stühle, Regalböden, Getränkekisten u. ä. dürfen nicht als Aufstieg verwendet werden.
    • Leitern sind vor der Benutzung auf erkennbare Mängel zu prüfen; schadhafte Leitern dürfen nicht benutzt werden und sind dem Vorgesetzten zu melden.
    • Auf der Leiter nicht seitlich hinauslehnen: Kippgefahr! Besser von der Leiter herabsteigen und die Leiter umstellen.
  • Kommissioniergeräte, Gerüst...

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