Auf abwassertechnischen Anlagen gibt es zahlreiche Tätigkeiten, bei denen die Haut Ihrer Beschäftigten durch Feuchtigkeit, Schmutz und mechanische Beanspruchung oder UV-Strahlen geschädigt werden kann. Die Folge können akute und chronische Entzündungen sowie allergische Reaktionen und nicht zuletzt Hautkrebs sein.

Abb. 1 Direkt am Waschplatz: Hautschutzplan und Spendersystem mit den erforderlichen Produkten

Rechtliche Grundlagen
Gefährdungen

Die Haut ist gefährdet durch

  • stark anhaftende Verschmutzungen,
  • kleinste Verletzungen durch scharfkantige Partikel,
  • intensive Hautreinigungsverfahren,
  • Feuchtigkeitsstau und Hautaufweichung in Handschuhen und Gummistiefeln.

Eine weitere Gefährdung besteht, wenn Ihre Beschäftigten länger unter freiem Himmel arbeiten. Je nach Hauttyp reagieren Menschen unterschiedlich empfindlich auf die Sonneneinstrahlung. Die ultravioletten Strahlen (UV) können die Haut krankhaft verändern - vom Sonnenbrand bis hin zu Hautkrebs. Beim Arbeiten im Freien sind vor allem Kopf, Nacken, Hände und Unterarme der Sonne ausgesetzt.

Maßnahmen

Zum Schutz der Haut ist es bei einigen Tätigkeiten notwendig, Handschuhe als Persönliche Schutzausrüstung zu tragen (siehe Kapitel 3.1 "Persönliche Schutzausrüstung").

Schutz der Hände

Um Hauterkrankungen durch Feuchtigkeit und Verschmutzungen vorzubeugen, muss insbesondere die Haut der Hände geschützt werden. Welche Maßnahmen bei welcher Tätigkeit notwendig sind, zeigt der Hautschutzplan. Wirksamer Hautschutz umfasst 3 Stufen:

  1. Spezieller Hautschutz

    Hautschutzmittel sind vor jedem Arbeitsbeginn und nach jeder Pause auf die saubere Haut aufzutragen.

  2. Gezielte und schonende Hautreinigung

    Die Hautreinigung soll gründlich und gleichzeitig hautschonend sein - am bestem das mildeste Mittel verwenden. Ihre Beschäftigten dürfen keinesfalls zu Verdünner, Waschbenzin oder Ähnlichem greifen.

  3. Wirksame Hautpflege

    Zur Hautpflege soll die Haut mit fetthaltigen Hautpflegemitteln nachgefettet werden.

Bringen Sie dort, wo Hautschutzmaßnahmen angezeigt sind, sowohl den Hautschutzplan als auch Spendersysteme für die notwendigen Produkte an.

Die Spender sorgen für eine hygienische und portionierte Entnahme. Zum Trocknen der Hände benötigen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einmalpapierhandtücher.

Nutzen Sie für den Hautschutzplan Vorlagen von Herstellern oder Lieferanten der Hautschutzprodukte. Nehmen Sie zudem betriebsärztlichen Rat in Anspruch - im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bei Betriebsbegehungen.

Schutz

Reinigung

Pflege

Abb. 7 Wirksamer Hautschutz in drei Schritten

Musterhautschutzplan

Betrieb: .................... Abteilung:....................
Datum: .................... Unterschrift:....................
         
Hautschutz beim Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen Vor dem Anziehen der Handschuhe Unterhandschuhe aus Baumwolle sind empfohlen

Hautschutzcreme

Präparat:
Einreiben Alle
Händereinigung Nach Verschmutzung, nach Arbeitsabschnitten

Flüssigseife

Präparat:
Hände unter Warmwasser waschen Alle
Händepflege Nach jeder Händedesinfektion und Reinigung, bei Bedarf

Handpflegelotion

Präparat:

Dosierung:
In die trockenen Hände einreiben Alle
Händedesinfektion Nach Bedarf, betrieblicher Vorgabe

Präparat:

Dosierung:

Einwirkzeit:
In die trockenen Hände bis zur Trocknung einreiben Alle

Arbeiten im Freien

Sofern es sich organisatorisch einrichten lässt, sollten die Beschäftigten die Zeit der höchsten Sonneneinstrahlung zwischen 11 und 15 Uhr nicht in der Sonne, sondern an schattigen Arbeitsplätzen oder in Gebäuden verbringen.

Wenn Ihre Beschäftigten unter der Sonne arbeiten, sollten sie sich mit körperbedeckender Kleidung und Kopfbedeckung vor UV-Strahlen schützen. Klären Sie über die Gefährdung auf und weisen Sie darauf hin, nicht bedeckte Körperteile wie Hände und Gesicht mit Sonnencreme zu schützen. Geben Sie helle Hüte mit Krempe und Nackenschutz sowie Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30) aus.

Weitere Informationen
  • DGUV Information 203-085 "Arbeiten unter der Sonne"
  • DGUV Information 212-015 "Hautkrankheiten und Hautschutz"
  • DGUV Information 250-011 "Leitfaden für Betriebsärztinnen und -ärzte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Abwasserbereich"

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