Auch in der Bauwirtschaft sind die Beschäftigten psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie wirken sich individuell auf die Beschäftigten aus.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 51

Teamarbeit und gute Organisation unterstützen die Abwicklung von Projekten

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 206-006 "Gesund und fit im Kleinbetrieb Arbeiten: entspannt, gemeinsam, besser"
  • DGUV Information 206-007 "Gesund und fit im Kleinbetrieb - So geht’s mit Ideen-Treffen"
  • BG BAU-Broschüre "Damit es gelassen läuft!"
  • http://www.bgbau.de/ergonomie-bau/psychische_belastungen

 

Gefährdungen

Psychische Belastung ist zunächst neutral als "die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken" definiert. Sie wirkt sich individuell auf die Beschäftigten aus und kann ihn positiv (z. B. aktivieren, herausfordern) oder negativ beanspruchen (z. B. Stress verursachen).

Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten resultieren aus den Folgen der negativen psychischen Beanspruchung. In diesem Fall wird die Belastung zum Stressfaktor und die Beanspruchung der Person äußert sich als Stressreaktion. Dauerhafter Stress kann sich psychisch und dadurch auch körperlich auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken.

Arbeitsbedingte psychische Belastung kann unter anderem entstehen durch Einflüsse aus

  • der Arbeitsaufgabe, z. B. Gefährlichkeit oder Monotonie der Arbeit,
  • der Arbeitsorganisation, z. B. Zeitdruck, häufige Arbeitsunterbrechungen,
  • der Arbeitsumgebung, z. B. Lärm, Klima,
  • den für die Arbeitsaufgabe oder den Bediener bzw. die Bedienerin nicht geeignete Arbeitsmittel.

Der Grad der psychischen Belastungen variiert in Abhängigkeit von

  • Art, Häufigkeit und Intensität der auftretenden Belastung
  • individuellen Leistungsvoraussetzungen (arbeitsplatzbezogen) und Stressbewältigungsstrategien der Person, sowie
  • Gegebenheiten im Betrieb im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Arbeitsgestaltung und -organisation.
Maßnahmen

Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch, die unternehmensspezifisch auch Aufschluss darüber gibt, ob bzw. mit welcher arbeitsbedingten psychischen Belastung zu rechnen ist.

Um gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch Stress zu vermeiden, sind die durch die Gefährdungsbeurteilung identifizierten psychischen Belastungsfaktoren zu berücksichtigen. Dies dient zur Minimierung von Fehlbeanspruchung bei den Beschäftigten bzw. Optimierung der arbeitsbedingten Belastungssituation im Unternehmen.

Sie können sich bei der Beurteilung potentieller Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchung bei Ihren Beschäftigten führen können, sowie bei der Ableitung entsprechender Maßnahmen von Fachleuten (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Psychologe/Psychologin oder Betriebsarzt/Betriebsärztin) beraten lassen.

Beispiele für Maßnahmen, die Sie als Unternehmer oder Unternehmerin ergreifen können um psychische Belastungen zu reduzieren, sind:

  • Optimierung der Arbeitsorganisation (gute Planung und Zeitmanagement)
  • Einhaltung der Erholungspausen
  • Fortbildung

Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen auf die ermittelten psychischen Belastungsfaktoren und die in Ihrem Unternehmen spezifischen Gegebenheiten abgestimmt sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge