Körperliche Belastungen der Beschäftigten können zu Erkrankungen bis hin zur Berufsunfähigkeit führen. Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln kann Unfälle verhindern und Belastungen reduzieren.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 46

Reduzierung von körperlichen Belastungen bei Verdichtungsarbeiten durch Einsatz von Anbauverdichtern

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 206-007 "Gesund und fit im Kleinbetrieb. So geht’s mit Ideen-Treffen"
  • DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"
  • Broschüre "Ergonomie am Bau - Damit es leichter geht" der BG BAU
  • Broschüre "Ergonomie am Bau - Das kann jeder tun!" der BG BAU
  • www.ergonomie-bau.de

 

Gefährdungen

Folgende körperliche Belastungen können zu Gesundheitsschäden der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur führen und somit die Gesundheit der Beschäftigten negativ beeinflussen.

  • Heben, Halten und Tragen sowie Ziehen und Schieben von schweren Lasten
  • Arbeiten in Zwangshaltungen (bücken, knien, hocken, Arbeiten über Schulterniveau)
  • Arbeiten mit gleichförmigen Bewegungsabläufen, insbesondere bei erhöhter Kraftanstrengung (hämmern, drehen, drücken)
  • Bewegungsarmut durch lang andauerndes Sitzen bei der Steuerung von Maschinen
  • Einwirkungen von Hand-Arm-Vibrationen oder Ganzkörpervibrationen.

Zusätzlich können Lärm, Staub, klimatische und psychische Belastungen zu einer Verstärkung der körperlichen Beanspruchung führen.

Maßnahmen

Nachfolgende Maßnahmen führen im Allgemeinen zu einer Verringerung der Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Wählen Sie Arbeitsverfahren nach ergonomischen Gesichtspunkten aus.

Verdichtungsarbeiten: z. B. Maschinen mit Anbaugeräten, ferngesteuerte Maschinen; Pflasterarbeiten und Setzen von Bordsteinen: z. B. Vakuumheber, Versetzhilfen.

  • Setzen Sie bei schweren Lasten möglichst technische Arbeits- und Hilfsmittel für den Materialtransport ein.

z. B. Karren, Transportzangen, Vakuumheber, absenkbare Anhänger, Verladerampen

  • Benutzen Sie möglichst erhöhte Ablageflächen für das Lagern und Bearbeiten von Materialien.
  • Berücksichtigen Sie bei der Anschaffung von Baumaschinen ergonomische Gesichtspunkte.

z. B. hoher Bedienkomfort bezüglich Sitzeinstellungen, Aufstieg, Sichtverhältnisse, Arbeitsbeleuchtung, Schall- und Vibrationsdämmung, Lenkrad- und Fahrhebelposition, Kabinenklima und Instandhaltung.

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Abb. 47

Ergonomisch optimierten Sitz

  • Weitere Gesichtspunkte bei der Auswahl von handgeführten Maschinen sollten sein.

z. B. Gewicht, Griffgestaltung, Kraftaufwand bei der Benutzung, Transportierfähigkeit, Handhabung bzw. Praktikabilität, Rechts- und Linkshänderfähigkeit.

  • Geben Sie bei Neuanschaffungen möglichst staub-, vibrations- und lärmgeminderten Maschinen, Fahrzeugen und Geräten den Vorzug.

z. B. rückschlagfreie Hämmer, maschinelle Steintrenner.

Arbeitsabläufe

  • Organisieren Sie Arbeitsabläufe nach ergonomischen Gesichtspunkten.

Ziel ist die Übereinstimmung der Anforderungen einer Tätigkeit mit den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Beschäftigten.

  • Vermeiden Sie möglichst lange Transportwege, lassen Sie direkt an den Einbauort liefern.
  • Durch regelmäßigen Wechsel der Arbeitshaltungen oder der Arbeitstätigkeiten können die Belastungen reduziert werden.

Verhalten

  • Achten Sie darauf, dass bei Bedarf passende persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden.

z. B. Knieschutzhosen mit dazugehörigem Einlegepolster, Gehörschutz.

  • Weisen Sie Ihre Beschäftigten in neue bzw. geänderte Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte ein und vermitteln Sie, wie diese besonders im Hinblick auf die ergonomisch richtige Körperhaltung anzuwenden, bzw. zu verwenden sind.
  • Vermitteln Sie Ihren Beschäftigten wirbelsäulengerechte Hebe- und Tragetechniken.
  • Ausgleichsübungen können z. B. in Minipausen durchgeführt werden.
  • Pflaster- und Steinsetzarbeiten

    • Nach Möglichkeit Maschinen mit Lastaufnahmemitteln (Vakuumheber, Hebezangen) verwenden,
    • Lasten nicht höher heben als zur Beförderung notwendig,
    • Bei manuellen Arbeiten Gewichte begrenzen (siehe Tabelle),
    • Orientierungswerte für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beachten.
Empfohlene Grenzwerte
Männer (Frauen)

selten - weniger als 5 % der Schicht

> Heben
wiederholt - 5-10 % der Schicht häufig - 11-35 % der Schicht
15-18 Jahre 35 kg (13 kg) 25 kg (9 kg) 20 kg (8 kg)
19-45 Jahre 55 kg (15 kg) 30 kg (10 kg) 25 kg (9 kg)
über 45 Jahre 50 kg (13 kg) 25 kg (9 kg) 20 kg (8 kg)
Männer (Frauen) > Tragen    
15-18 Jahre 30 kg (13 kg) 20 kg (9 kg) 15 kg (8 kg)
19-45 Jahre 50 kg (15 kg) 30 kg (10 kg) 20 kg (10 kg)
über 45 Jahre 40 kg (13 kg) 25 kg (9 kg) 15 kg (8 kg)

Tabelle 7

Empfohlene Grenzwerte für Handlasten (Quelle: VBG)

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