Gerüste sind eines der am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel im Rohbau. Es wird zwischen Arbeits- und Schutzgerüsten unterschieden. Arbeitsgerüste schaffen für die auszuführenden Arbeiten sichere und geeignete Arbeitsplätze mit sicherem Zugang. Schutzgerüste sichern als Fang- oder Dachfanggerüste Personen gegen den tieferen Absturz oder dienen als Schutzdach, z.B. gegen herabfallende Gegenstände unter anderem für Personen, Maschinen und Geräte. Die Gerüstbauart wird nach dem Tragsystem (Stand-, Hänge-, Ausleger-, Konsolgerüst) und der Ausführungsart (Stahlrohrkupplungs-, Rahmen-, Modulgerüst) unterschieden. Im Gerüstbau werden ständig wechselnde Tätigkeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt. Damit verbunden sind Gefährdungen durch Absturz von Personen.
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Abb. 114 Montage eines Fassadengerüstes
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Abb. 115 Ein Gerüst ist vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen |
Achten Sie bei dem Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:
- Gerüstmängel aufgrund unzureichender Organisation
- Absturz an Außen-, Innen- und Stirnseiten
- Verlust der Standsicherheit des Gerüsts
- herabfallende Gegenstände
- Stolpern und Rutschen bei unebenen oder glatten Laufflächen
- Stromschlag bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
- Einflüsse durch elektromagnetische Strahlung bei Arbeiten in der Nähe von Sendeanlagen
- schweres, wiederholtes Heben und Tragen (kann z.B. zur Erkrankung des Muskel- Skelettsystems führen)
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Abb. 116 Gerüstaufbau mit systemgebundenem Seitenschutz
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Abb. 117 Ergonomischer Transport von Gerüstbauteilen
Maßnahmen |
Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Organisation
Legen Sie die Verantwortung und Aufgaben Ihrer Beschäftigten für die Baustelle fest und sorgen Sie für deren Qualifikation (z.B. fachkundige Person während der Gerüstbauarbeiten bzw. zur Prüfung befähigte Person als Prüfer/in für das fertiggestellte Gerüst). Sorgen Sie dafür, dass die erforderlichen Unterlagen (z.B. Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstsystems, Montageanweisung) und alle notwendigen Gerüstmaterialien auf der Baustelle vorhanden sind. Nach der Erstellung des Gerüstes sind die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren (am besten in Form eines Prüfprotokolls) und mindestens drei Monate über die Standzeit des Gerüstes hinaus aufzubewahren.
Ein Prüfprotokoll für Ersteller/innen von Gerüsten finden Sie im Baustein F 705 der BG BAU. Eine Checkliste für die Benutzer/innen von Gerüsten finden Sie im Baustein F 706 der BG BAU.
Absturzsicherung
Sorgen Sie durch technische (t) oder nachrangig personenbezogene (p) Schutzmaßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen so gering wie möglich gehalten wird, z.B.:
(t)
Gerüste mit systemgebundenem Seitenschutz (siehe Abbildung 116)
(t)
vorlaufender Seitenschutz oder
(p)
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Beachten Sie, dass für besondere Gerüstbausituationen (z. B. bei Fassadenversprüngen, Gitterträgermontage) die Verwendung spezieller PSAgA erforderlich sein kann. Diese PSAgA besteht aus Auffanggurt mit Rückenösenverlängerung und Verbindungsmittel mit Falldämpfer sowie Systemlängen zwischen 2,50 m und 2,80 m. Bei der Verwendung von PSAgA sind weitere Maßnahmen (z.B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, geeignete Anschlagpunkte, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig.
Standsicherheit
Sorgen Sie dafür, dass der Auf-, Ab- und Umbau des Gerüstes gemäß der objektbezogenen Montageanweisung unter Einhaltung der Aufbau- und Verwendungsanleitung erfolgt und die Verankerungen und Aussteifungen dem Baufortschritt folgend eingebaut werden.
Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, dass Gerüstbauteile nicht abgeworfen werden dürfen und dass bei Gerüstbauarbeiten Schutzhelme zu tragen sind.
Im Gerüstbau hat sich die Verwendung...
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