Jedes Unternehmen, das Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten nutzt, ist dafür verantwortlich, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind. Vor der ersten Verwendung hat jedes Unternehmen das Gerüst auf dessen sichere Funktion zu überprüfen.

Abb. 50 Ein Gerüst ist vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" (bisher BGI/GUV-I 663)
  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 411: Hochbauarbeiten
  • BG BAU Info CD "Informationen für Ihr Gewerk" unter

    www.bgbau-medien.de

  • Angebote für Fachseminare für befähigte Personen im Gerüstbau unter

    www.bgbau.de/seminare

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Abb. 51 Bezeichnung von Gerüstbauteilen

Gefährdungen

Achten Sie bei der Gerüstnutzung insbesondere auf die folgenden Gefährdungen:

  • Absturz aufgrund nicht bestimmungsgemäßer Benutzung des Gerüstes oder durch Gerüstmängel wegen unzureichender betrieblicher Organisation
  • Absturz aufgrund von Mängeln an den Außen-, Innen- und Stirnseiten des Gerüstes sowie bei mangelhafter Ausbildung des Gerüstes als Fanggerüst
  • Durchsturz bei nicht geschlossenen Durchstiegsklappen am Leiteraufstieg
  • Getroffen werden durch herabfallende Gegenstände
  • Stolpern und Rutschen wegen unebenen oder glatten Gerüstbelägen
  • Verlust der Tragfähigkeit der Gerüstbeläge durch Überlastung der Gerüstlagen
  • Verlust der Stand- oder Betriebssicherheit durch eigenmächtige Veränderungen am Gerüst
  • mangelhafte oder ungeeignete Zugänge zu den Arbeitsplätzen auf dem Gerüst
  • Verlust der Betriebssicherheit des Gerüstes infolge außergewöhnlicher Ereignisse, die schädigende Auswirkungen auf das Gerüst haben können
Maßnahmen

Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:

Organisation

Legen Sie Verantwortung und Aufgaben Ihrer Beschäftigten für die Baustelle fest und sorgen Sie für deren Qualifikation (z.B. aufsichtführende Person). Stellen Sie sicher, dass das Gerüst vor der Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person auf sichere Funktion geprüft wird.

Im Anhang 7 der DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" (bisher BGI/GUV-I 663) ist das Muster eines Prüfprotokolls vor der ersten Inbetriebnahme enthalten.

Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen für die Gerüstbenutzung (z.B. Kennzeichnung des Gerüstes, Plan für die Benutzung) vom Gerüstersteller zur Verfügung gestellt werden und auf der Baustelle vorhanden sind. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über die sichere Benutzung von Gerüsten.

Sinnvoll ist es, wenn Warnhinweise aus dem Plan für die Benutzung am Gerüst ersichtlich sind (siehe Abbildung 52).

Absturzsicherungen

Stellen Sie sicher, dass jede Gerüstlage, die als Arbeits- und Zugangsbereich genutzt werden kann, während der Benutzung durch Seitenschutz gesichert ist. Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz sind dann nicht erforderlich, wenn die Arbeits- und Zugangsbereiche höchstens 0,30 m von anderen tragfähigen und ausreichend großen Flächen entfernt liegen.

Vergewissern Sie sich, dass genutzte Fang- bzw. Dachfanggerüste die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

Im Baustein B111 bzw. B121 der BG BAU finden Sie Hinweise zu Fang- bzw. Dachfanggerüsten.

Mangelhafte Bereiche am Gerüst dürfen nicht benutzt werden. Wenden Sie sich an Ihren Auftraggeber, Ihrer Auftraggeberin oder den Gerüstersteller zur Beseitigung der Mängel. Bis die Mängel beseitigt sind, sollte der Bereich kenntlich gemacht bzw. abgesperrt werden.

Durchstiegsklappen

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten, dass die Durchstiegsklappen am Leitergang, nach dem Durchstieg zu schließen sind. Vorteilhafter ist ein separat vor das Gerüst gestelltes Gerüstfeld als Treppen- oder Leiteraufgang. Damit können die Arbeiten auf der jeweiligen Gerüstebene ungestört und sicherer ablaufen.

Abb. 52 Warnhinweise zum Gerüst

Schutz vor herabfallenden Gegenständen

Sorgen Sie dafür, dass auf den Gerüstlagen in einem Gerüstfeld nicht gleichzeitig übereinander gearbeitet wird und dass die Zugänge/Verkehrswege gesichert sind, z.B. durch Absperrungen oder mit einem Schuzdach.

Gerüstbeläge

Stellen Sie sicher, dass die Gerüstbeläge sicher begangen werden können. Dazu müssen die Gerüstbeläge so ausgebildet sein, dass sie dicht aneinander verlegt sind und weder wippen noch ausweichen oder sich verschieben können. Gerüstbeläge sind von Eis und Schnee vor der Verwendung zu beräumen. Achten Sie darauf, dass Material auf dem Gerüstbelag nur so abgelegt werden darf, dass ...

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