Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für den Transport und das Aufbewahren von lösemittelhaltigem oder gefährlichem Putzmaterial dicht schließende Behälter aus widerstandsfähigem, nicht brennbarem Werkstoff zur Verfügung stehen.

Gebrauchte Putztücher zur Wiederverwendung dürfen nur in widerstandsfähigen dicht verschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und transportiert werden. Die Versicherten haben diese Behälter zu benutzen.

  Widerstandsfähige Behältnisse sind z.B. Behälter aus Metall oder hochmolekularem Niederdruck-Polyethylen. Überschüssige Lösemittelmengen sowie tropfnasse Putztücher dürfen nicht in Putztuchbehälter gegeben werden.

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