Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine verbindliche und abschließende Auswahl von Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Vielmehr wird mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben, bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten eine Gefährdung aufgrund des Expositionsniveaus gegeben sein kann. Die Entscheidung, ob eine Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen ist, kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.

  • Reinigung von Labortierhaltungsräumen und -anlagen
  • Pflege der Labortiere
  • Fütterung von Labortieren
  • Umgang mit Labortieren oder deren Körperprodukten, wenn eine luftgetragene Exposition gegenüber Labortierproteinen besteht
  • Aufenthalt in Labortierhaltungsräumen und -anlagen, z. B. regelmäßige Kontrollgänge.

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