Eine allgemeine Annahme ist, dass durch eine geringe relative Luftfeuchte die Schleimhäute austrocknen und dadurch Erkältungskrankheiten begünstigt würden. Diese Annahme konnte durch Untersuchungen nicht bestätigt werden. Beim Menschen wird die eingeatmete Luft durch die Nasenschleimhäute befeuchtet, so dass auch unter extremen Klimabedingungen z. B. in der Wüste und in arktischen Gebieten keine gesundheitlichen Risiken resultieren. Gegebenenfalls besteht allerdings ein erhöhter Flüssigkeitsbedarf, um die in die Luft abgegebene Feuchtigkeit zu ersetzen. Die Stimmbänder werden durch trockene Luft nicht stärker beansprucht.

Eine geringe Luftfeuchte wirkt sich nicht wesentlich auf den Tränenfilm der Augen aus. Besonders hohe Belastungen der Augen bei der Bildschirmarbeit, die sich unter anderem durch brennende oder tränende Augen äußern können, treten z. B. durch ungünstige Lichtverhältnisse, störende Blendungen und schlechte Zeichendarstellungen auf dem Bildschirm und durch eine unzureichende Korrektur des Sehvermögens auf.

Häufig werden die Ursachen für Probleme mit der Haut im Winter einer niedrigen Luftfeuchte zugeschrieben. Tatsächlich klagen die Beschäftigte über trockene, teils juckende Haut. Bekannt ist die Verschlechterung des Hautzustandes bei bestimmten chronischen Hauterkrankungen, wie z. B. bei Neurodermitis. Zurückgeführt wird dies auf Faktoren wie winterliche Kleidung und verminderte UV-Strahlung. Der Einfluss der Luftfeuchte ist hier eher vernachlässigbar.

Eindeutig ist, dass ab einer relativen Luftfeuchte von 40 % und mehr elektrostatische Aufladungen und Erscheinungen, die damit im Zusammenhang stehen, abnehmen. Solche Erscheinungen wie das Entstehen von Funken beim Ladungsausgleich oder "fliegende" Haare sind zwar unangenehm, beeinträchtigen jedoch nicht die Gesundheit.

Abb. 1 Luftfeuchte im Raum vor dem Lüften

Abb. 2 Luftfeuchte im Raum nach dem Lüften

Auch in der ASR A3.6 "Lüftung" wird festgestellt: "Üblicherweise braucht die Raumluft nicht befeuchtet zu werden. Für den Fall, dass Beschwerden auftreten, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen zu ergreifen sind."

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