Allgemeine Anforderungen

Je nach Einsatzart und Hubschrauberklasse kommen verschiedene Betankungsarten in Betracht, z. B. das Betanken aus Flugfeldtankfahrzeugen (FTkw), Tankfahrzeugen, Aufsetztanks, Tankcontainern oder Kanistern. Nach dem Gefahrgutrecht zugelassene Großpackmittel (IBC) sind Verpackungen für die Beförderung und damit keine "mobilen Tankstellen".

Bei einer Unterbrechung der Beförderung von Flugkraftstoffen von mehr als 24 Stunden gelten die für die Lagerung relevanten Rechtsvorschriften. Dabei müssen die Flugkraftstoffe insbesondere so gelagert werden, dass auslaufender Kraftstoff erkannt, aufgefangen und beseitigt werden kann.

Die Länge der Betankungsschläuche ist so zu wählen, dass ein Mindestabstand zwischen Förderpumpe und Hubschrauber entsprechend Tabelle "Explosionsgefährdeter Bereich beim Betanken von Hubschraubern" gewährleistet werden kann. Gekuppelte Schläuche sind zu vermeiden.

Das Betanken bei laufendem Triebwerk (Hot-Refueling) ist mit Jet A-1 (Turbinenhubschrauber) möglich, wenn dafür besondere technische oder sicherheitstechnische Gründe vorliegen und geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen zum Schutz der Versicherten getroffen sind.

Technische oder sicherheitstechnische Gründe, die ein Betanken bei laufendem Rotor oder Triebwerk zulassen, liegen u. a. vor, wenn:

  • die Windverhältnisse ein erneutes Turbinen- bzw. Rotoranlassen nicht zulassen oder
  • mehrere kurze Flugintervalle (Rotationen), bei denen operationsbedingt ständige Tankvorgänge erforderlich sind, das Triebwerk durch wiederholtes Anlassen thermisch überlasten würden.

Geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen sind z. B.:

  • Das Betankungspersonal wird besonders eingewiesen.
  • Eine zuverlässige Kommunikation Hubschrauberführer/Betankungspersonal wird sichergestellt.
  • Eine dritte Person für die Absicherung des Gefahrbereiches oder eine Absperrung des Gefahrbereichs wird eingesetzt.
  • Das Zapfventil wird gegen Herausrutschen aus dem hubschrauberseitigen Einfüllstutzen gesichert.
  • Das Zapfventil wird nicht gegen den Triebwerkseinlassschacht gerichtet.
  • Der Abstand der Rotorkreisebene zur Betankungsstation und zu Bäumen oder Gegenständen von mindestens 5 m wird eingehalten. Der Abstand zu Gebäuden und Anlagen muss mindestens 10 m betragen.
  • Der Hubschrauberführer bleibt beim Betanken angegurtet auf seinem Platz sitzen.
  • Die Annäherung an den Hubschrauber erfolgt nur nach Aufforderung durch den Hubschrauberführer.
  • Bei der Annäherung an den Hubschrauber wird besonders auf die Rotorkreisfläche und deren Abstand zum Boden geachtet.

Auf Grund der hohen Explosionsgefahr ist das Hot-Refueling bei Motoren, die mit AVGAS betrieben werden, in jedem Fall verboten.

Gefahrbereiche

Zum Schutz von Gebäuden, Anlagen oder des Hubschraubers vor Gefahren durch eventuelle Brände ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m einzuhalten.

Kann während des Betankungsvorganges die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden, sind Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Einstufung der explosionsgefährdeten Bereiche zu treffen.

Insbesondere im Bereich der Öffnungen, aus denen Gasgemische entweichen, ist mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen. Aus dieser Tatsache ergibt sich die Notwendigkeit, gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen auf dem Betankungsplatz ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
  • dass angemessene Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen werden, um den Gefährdungen zu begegnen und die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
  • welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden,
  • für welche Bereiche welche Mindestvorschriften gelten und nach welchen Kriterien Arbeitsmittel auszuwählen sind und
  • welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.

Die Ausdehnung der explosionsfähigen Atmosphäre ist abhängig vom Volumenstrom und der Kraftstoffsorte (Flammpunkt) und hat über der Austrittsöffnung die Form eines Kegelstumpfes.

Weiterhin ist ein Bereich (Vollkreis) mit einem Radius von 5 m und einer Höhe von 0,8 m als Zone 2 anzunehmen.

Darstellung der explosionsgefährdeten Bereiche

Im Bereich der Zone 1 ist im Normalbetrieb gelegentlich und in Zone 2 nur kurzzeitig oder nicht mit dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen.

Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre beim Betanken von Hubschraubern

Volumenstrom der Betankungspumpe [l/Minute] Kraftstoffart Gefahrbereich Zone 1 Halbmesser R1 [m] Gefahrbereich Zone 2 Halbmesser R2 [m]
<100 AVGAS 100 LL 1 3
Jet A-1 0 1
<600 AVGAS 100 LL 5 8
Jet A-1 0 1

In explosionsgefährdeten Bereichen sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die die Gefahr der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken oder die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken. Dazu zählen zum Beispiel:

Zone 2: Betriebsmäßig zu erwartende Zündquellen (Zündquellen, die bei normalem, ...

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