Beim mechanischen Bearbeiten von z. B. Asphalt, Beton, Mauerwerk und mineralischen Putzen wird Staub freigesetzt.

Wird der Staub eingeatmet, kann er in Abhängigkeit von der Teilchengröße bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) gelangen. Der feine "Staub" wird als "alveolengängiger Staub" oder auch als "A-Staub" bezeichnet. Eingeatmete gröbere Staubpartikel lagern sich in der Nase, dem Rachen und den Bronchien ab und werden z. T. wieder ausgeschieden oder verschluckt. Der gesamte atembare Staub wird als "einatembarer Staub" oder auch als "E-Staub" bezeichnet.

Jeder Staub setzt sich immer aus einem einatembaren und einem alveolengängigen Partikelanteil zusammen. Welcher Anteil dabei überwiegt, hängt von der Art der mechanischen Bearbeitung ab.

Wird Staub in hohen Konzentrationen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann jeder Staub zu einer erheblichen Schädigung der Atemwege und der Lunge führen. Besonders gefährlich sind quarz- oder asbesthaltige Feinstäube. Sie können Krebserkrankungen verursachen. Während die Verwendung von asbesthaltigen Produkten und Erzeugnissen seit 1993 nicht mehr zulässig ist, sind mineralische Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf Baustellen nicht wegzudenken. Sie finden sich u. a. als künstliche und natürliche Werksteine, als Trockenmörtel, als Fliesenkleber und als Füll- und Zuschlagsstoffe. Bei Tätigkeiten mit mineralischen Materialien wird in Abhängigkeit von der Art der mechanischen Bearbeitung fast immer quarzhaltiger Feinstaub in der Atemluft auftreten.

Tätigkeiten mit quarzhaltigem Feinstaub sind als krebserzeugend eingestuft. Neben den allgemeinen Staubschutzmaßnahmen für partikelförmige Gefahrstoffe nach GefStoffV - Anhang I Nr. 2 sind zusätzlich die "besonderen Schutzmaßnahmen" des Gefahrstoffrechts für krebserzeugende Gefahrstoffe zu beachten. Dabei muss vornehmlich versucht werden, durch technische Maßnahmen die Grenzwerte für partikelförmige Gefahrstoffe (A-/E-Staub, 1,25 und 10 mg/m³) und den Beurteilungsmaßstab von Quarzfeinstaub von 0,05 mg/m³ einzuhalten. Reichen die technischen Maßnahmen nicht aus, sind zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Hohe Staubkonzentrationen entstehen z. B.

  • bei Abbrucharbeiten und beim Abschlagen von Putzen in Innenräumen,
  • bei Schleif-, Trenn-, Bohr- und Fräsarbeiten,
  • bei Reinigungsarbeiten (Kehrarbeiten),
  • Tätigkeiten mit Mauernutfräsen und Putzfräsen in Innenräumen,
  • bei Elektroarbeiten beim Dosensetzen,
  • bei Verdichtungsarbeiten handgeführter Maschinen in Abhängigkeit von der Feuchte, des zu verdichtenden Materials,
  • beim Aufschneiden oder Abfräsen von Asphaltdecken,
  • beim Anrühren von mineralischen pulverförmigen Massen.

Unzulässige Tätigkeiten:

Unzulässig sind grundsätzlich alle staubintensiven Tätigkeiten ohne wirksame Staubschutzmaßnahmen, dazu zählen z. B.

  • Trennen von Natur- oder Kunststeinen mit dem Winkelschleifer im Trockenschnitt,
  • Trockenes Aufschneiden/Abfräsen von Asphaltdecken,
  • Reinigungsarbeiten durch trockenes Kehren oder Abblasen.

Wie kann man sich schützen?

Staub ist durch richtiges Verhalten und Beachtung folgender Regeln weitgehend vermeidbar:

 

1.

Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle wirksam absaugen!

Bei Trennschleifern, Schlitz- und Putzfräsen oder Schleifgeräten nur abgestimmte Systeme verwenden, siehe "Staubarme Bearbeitungssysteme" in Anhang 8 www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/staubarme-bearbeitungssysteme/

Hinweise zu Maschinen und Geräten mit geringer Staubentwicklung sind auf der Homepage der BG BAU ( www.bgbau.de) unter dem Stichwort "Staub" enthalten.

Abb. 13 und 14

Verwendung geprüfter, abgesaugter Bearbeitungssysteme

 

2.

Vorabscheider einsetzen

Im Vorabscheider werden über 90 % des Staubes abgeschieden. Dadurch werden der Entstauber und dessen Filter entlastet und deren Gebrauchsdauer verlängert sich erheblich.

Abb. 15

Einsatz von Vorabscheidern

 

3.

Nass- oder Feuchtverfahren anwenden!

Ist eine Stauberfassung durch Absaugen nicht möglich, ist der Staub z. B. bei Schneid- oder Trennvorgängen durch Wasser niederzuschlagen. Dabei ist vornehmlich Frischwasser zuzuführen und Wasser im Umlaufverfahren zu vermeiden.

Bei Abbrucharbeiten muss versucht werden, den Staub durch eine intensive Wasserbedüsung niederzuschlagen. Bei Verdichtungsarbeiten oder auch bei Fahrstraßen ist zur Staubminderung das Erdreich anzufeuchten.

 

4.

Staubarme Materialien verwenden!

Beim Anmischen von pulvrigen Massen Granulate oder bereits fertig angemischte Mörtel / Spachtelmassen auswählen, siehe "Staubarme Produkte" in Anhang 8 www.bgbau.de/staubarme-produkte

 

5.

Maschinen und Geräte zur Stauberfassung regelmäßig prüfen und warten!

Filter und Absaugleistung kontrollieren.

 

6.

Arbeitsplätze, Arbeitsräume regelmäßig reinigen!

Staubsauger oder Kehrsaugmaschinen benutzen, nicht trocken kehren oder abblasen.

 

7.

Staubaufwirbelung oder Staubausbreitung verhindern!

Staubablagerungen oder Schutt sofort beseitigen.

 

8.

Verwendung persönlicher Schutzausrüstung

Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen die oben aufgeführten Maßnahmen nicht re...

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