1.

Hochvolt (HV)

umfasst gemäß UNECE R100 Spannungen > 60 V und ≤ 1500 V Gleichspannung (DC) oder > 30 V und ≤ 1000 V Wechselspannung (AC) in der Fahrzeugtechnik, besonders in der Hybrid- und Brennstoffzellentechnologie sowie bei batterieelektrischen Fahrzeugen.

 

2.

HV-Komponente

stellt in Fahrzeugen eine Spannung gemäß Definition "Hochvolt" bereit oder wird mit dieser Spannung betrieben.

 

3.

HV-System

besteht aus mindestens zwei HV-Komponenten.

 

4.

Fachkundige Person Hochvolt (FHV)

ist, wer zur Ausübung einer bestimmten Aufgabe am Hochvoltsystem über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe.

 

5.

Fachkundige Leitung

übernimmt die Fach- und Führungsverantwortung. Sie muss in ihrem Verantwortungsbereich fachkundig sein und vom Unternehmer oder von der Unternehmerin schriftlich beauftragt werden.

 

6.

Leitung und Aufsicht

umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an HV-Systemen von Beschäftigten, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer FHV haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Leitung und Aufsicht für Arbeiten an HV-Systemen müssen mindestens von einer FHV übernommen werden.

 

7.

Sensibilisierte Person

ist, wer für das Bedienen von HV-Fahrzeugen und -Komponenten auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hingewiesen worden ist.

 

8.

Fachkundig unterwiesene Person (FuP)

ist, wer durch eine FHV zu den ihr übertragenen Aufgaben und den möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt und zu den notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

 

9.

Bedienen von Fahrzeugen

umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Fahrzeugs erforderlich sind und beinhaltet das Anschließen an Ladeeinrichtungen und das Nachfüllen von Betriebsstoffen.

 

10.

Arbeiten

im Sinne dieser DGUV Information ist jede Form elektrotechnischer oder nichtelektrotechnischer Tätigkeiten an Fahrzeugen oder HV-Komponenten, bei der die Möglichkeit einer elektrischen Gefährdung besteht.

 

11.

Arbeiten im spannungsfreien Zustand

im Sinne dieser DGUV Information sind Arbeiten an oder mit HV-Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Erproben, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern, Erweitern, Errichten und Prüfen, deren Spannungsfreiheit hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt ist.

 

12.

Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen

im Sinne dieser DGUV Information sind alle Arbeiten, bei denen Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

13.

SoP (Start of Production)

steht für den Beginn der Serienproduktion von Fahrzeugen, bei der die Montage nach standardisierten Arbeitsverfahren erfolgt. Die Entwicklungsphase, die Prototyp- oder Vorserienfertigung ist zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.

 

14.

Fahrzeuge

im Sinne dieser DGUV Information sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt oder gezogen werden.

Landfahrzeuge sind z. B. Personen- und Lastkraftwagen, Omnibusse, Anhängefahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Bagger, Lader, gleislose Erdbaugeräte, Mobilkrane, Flurförderzeuge, Bodengeräte der Luftfahrt, wie Schleppgeräte, Transportgeräte, Luftfahrzeugbe- und -entladegeräte, Ver- und Entsorgungsgeräte, Zweiräder.

 

15.

UE (Unterrichtseinheit)

entspricht einer Zeitdauer von 45 Minuten.

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