Die Beleuchtung trägt wesentlich zur Qualität des Arbeitsergebnisses und zur Arbeitssicherheit bei. Will man bei beiden einen zufriedenstellenden Stand erzielen, muss man sich Gedanken machen, welche Beleuchtung für den vorgesehenen Einsatz geeignet bzw. gebrauchstauglich ist.

Maschinen, insbesondere Werkzeugmaschinen, sind ein typisches Beispiel für Arbeitsplätze, die durch allgemeine Beleuchtung nicht zufriedenstellend zu beleuchten sind. Oft wird das Licht im Inneren des Bearbeitungsraumes benötigt. Leuchten üblicher Bauart können die notwendigen Funktionen einer Maschinenleuchte nicht erfüllen. Dies wird deutlich, wenn man die Sehaufgabe an einer Maschine und die Anbaumöglichkeiten für die Lampe näher betrachtet.

Einige typische Sehaufgaben sind

  • ein Werkstück auf einer Drehmaschine einspannen und positionieren,
  • den Zerspanungsprozess an einer Fräsmaschine beobachten,
  • Skalen und Anzeigen kontrollieren.

Jede Sehaufgabe erfordert eine andere Beleuchtung. In manchen Fällen ist starkes Punktlicht ideal, in anderen Fällen großflächiges Licht mittlerer Intensität.

Manche Sehaufgabe erfordert fest installierte Leuchtkörper. Andere Situationen wiederum brauchen eine Leuchte mit beweglichem Kopf oder Gestänge. Ein besonders kritischer Punkt sind die Umgebungsbedingungen am Einsatzort der Leuchte, wenn mit Kühlmitteleinsatz und herumfliegenden Zerspanungsteilen zu rechnen ist. Die Anforderungen an Maschinenleuchten sind Robustheit, Wasserdichtheit, Vielfältigkeit. Maschinenleuchten in der Schutzart IP 54 bzw. IP 65 eignen sich besonders für den Einsatz in Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren, wenn mit Kühlmitteleinsatz und mechanischen Beanspruchungen zu rechnen ist.

Bild 5-2: Halogenmaschinenleuchte IP 65 bei mech. Beanspruchung und Einsatz von KSS

Bild 5-3: Maschinenschutzrohrleuchten in Werkzeugmaschinen

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