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Herausgeber: Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Vorwort

Die vorliegende BG-Information wurde mit Unterstützung des Arbeitskreises “Schadstoffe in der Schweißtechnik” im Fachausschuss “Metall und Oberflächenbehandlung” der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - erarbeitet und wird von der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften herausgegeben.

Der Deutsche Verband für Schweißen und verwandte Verfahren (DVS) hat dazu beigetragen, dass wertvolle Hinweise aus der Praxis enthalten sind.

Diese Broschüre richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und soll ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und gegebenenfalls Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Sie enthält Hinweise zur sicheren Beurteilung der Exposition des Schweißers gegenüber Schadstoffen und beschreibt die notwendigen Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, um mögliche Gesundheitsgefährdungen bei schweißtechnischen Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen auszuschließen oder zu minimieren.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in dieser BG-Information enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er die in § 24 der Unfallverhütungsvorschrift “Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren” (BGV D 1) geforderten Schutzziele in der Regel erreicht. Dies gilt jedoch auch für andere als die hier beschriebenen Lösungen, vorausgesetzt, sie erreichen mindestens deren Schutzniveau. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

1 Allgemeines

In den Durchführungsanweisungen zu § 24 der Unfallverhütungsvorschrift “Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren” (BGV D 1) wird darauf hingewiesen, dass beim Schweißen mit hochlegiertem Schweißzusatz (Zusatzwerkstoff) krebserzeugende Anteile im Schweißrauch freigesetzt werden.

Forschungsergebnisse (siehe Abschnitt 8) belegen, dass bei der schweißtechnischen Be- und Verarbeitung von hochlegierten Chrom-Nickel-Stählen, hochlegierten Chrom-Legierungen, Nickel und Nickel-Legierungen - neben anderen atembaren Komponenten - Chrom(III)-Verbindungen, Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxide sowie Mischoxide (Spinelle) entstehen. Die Menge des Schweißrauches und der Anteil dieser Stoffe im Schweißrauch ist von den eingesetzten schweißtechnischen Verfahren und Werkstoffen abhängig.

Epidemiologische Studien (siehe Abschnitt 8) wurden im Hinblick auf die gesundheitliche Gefährdung von Lichtbogenschweißern (LBH, MAG, MIG, WIG) beim Schweißen von un-/niedriglegiertem und hochlegiertem Chrom-Nickel-Stahl durchgeführt. Insgesamt ergab sich für die Lichtbogenschweißer ein leicht erhöhtes, jedoch statistisch nicht signifikantes Risiko für Lungenkrebs.

Die vorliegende Druckschrift widmet sich dem Schweißen und seinen verwandten Verfahren beim Einsatz von chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen, z. B.

  • hochlegierten Chrom-Nickel-Stählen,
  • hochlegierten Chrom-Stählen,
  • Nickel und Nickellegierungen

wesentlich umfangreicher als die Durchführungsanweisungen zu § 24 der BGV D 1. Diese BG-Information beschreibt die durch die verschiedenen schweißtechnischen Verfahren entstehenden Gesundheitsgefahren und gibt - ausgehend von den Ergebnissen spezifischer Untersuchungen (siehe Abschnitt 8) - Empfehlungen und Hinweise für erforderliche Schutzmaßnahmen.

2 Rechtliche Bestimmungen

2.1 Unfallverhütungsvorschrift “Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren” (BGV D 1)

§ 24 “Auswahl von Verfahren und Arbeitspositionen” lautet:

“(1) Der Unternehmer hat diejenigen Schweiß-, Schneid- und verwandten Verfahren auszuwählen, bei denen die Freisetzung gesundheitsgefährlicher Stoffe gering ist.

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeitspositionen eingenommen werden können, bei denen die Einwirkung gesundheitsgefährlicher Stoffe auf die Versicherten gering ist.

(3) Von den Absätzen 1 und 2 darf aus zwingenden Gründen abgewichen werden.”

2.2 Durchführungsanweisungen zu § 24 BGV D 1

Unabhängig von der Auswahl der schweißtechnischen Verfahren (Bild 2-1) hat der Unternehmer nach der Gefahrstoffverordnung unter Berücksichtigung von Verfahren, Werkstoffen und Einsatzbedingungen geeignete lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen.

Bild 2-1: Lüftung in Räumen bei Verfahren mit/ohne Zusatzwerkstoff in Anlehnung an die Tabellen 3 und 4 des § 24 der BGV D 1

Verfahren Lüftungstechnische Maßnahmen bei Zusatz- und Grundwerkstoffen aus hochlegiertem Stahl und NE-Werkstoffen (außer Aluminiumwerkstoffe)
kurzzeitig länger dauernd
Lichtbogenhandschweißen A A
MAG-, MIG-Schweißen A A
WIG-Schweißen mit thoriumoxidfreien Wolframelektroden F T
WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden A A
Unterpulverschweißen T T
Laserstrahlschweißen und Auftragsschweißen A A
Laserstrahlschneiden A A
Plasmaschmelzschneiden A A
Thermisches Spritzen A A

F = freie (natü...

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