Soweit vorhanden, handelt es sich um die offiziellen Begriffsdefinitionen nach BioStoffV oder anderen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Regelwerken der Unfallversicherungsträger. Darüber hinaus werden Erläuterungen und Ergänzungen aufgeführt, die für den Anwenderkreis dieser DGUV Information einem besseren Verständnis dienen oder für die keine offiziellen Begriffsbestimmungen vorliegen.
Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:
4. |
Allergen ist ein körperfremder organischer oder anorganischer Stoff, der im Körper eine Immunantwort auslöst (siehe auch → Allergie, Sensibilisierung). |
8. |
Antigene sind Krankheitserreger (z. B. Mikroorganismen) und Substanzen, die eine → Antikörperbildung hervorrufen. |
11. |
Biofilm ist die Vergesellschaftung von Bakterien, Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen. Sie bilden zusammen filmartige Strukturen innerhalb von Anlagen, Maschinen und Leitungssystemen. |
13. |
Biozide sind Stoffe mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung auf oder gegen Schadorganismen, die zur Verwendung als Wirkstoff in Biozid-Produkten bestimmt sind. |
16. |
Endoparasiten siehe Parasiten. |
18. |
Epidemie ist eine Häufung von übertragbaren Krankheiten mit zeitlicher und... |
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