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Vorwort

Die vorliegende DGUV Information 209-047 "Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren" beruht auf der gleichnamigen BGI 743, Ausgabe 2006, die in Hinblick auf die neuen Grenzwerte sowie auf die aktuellen Kenntnisse der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Wirkungen der nitrosen Gase aktualisiert wurde.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat für Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid und -dioxid) neue Grenzwerte für die Beurteilung der Exposition am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzgrenzwerte, AGW) wie folgt festgelegt:

AGW für Stickstoffmonoxid: 2 ppm; Spitzenbegrenzung (Kurzzeitwert-Überschreitungsfaktor): 2(II)[1]

AGW für Stickstoffdioxid: 0,5 ppm; Spitzenbegrenzung (Kurzzeitwert-Überschreitungsfaktor): 2(I)[2]

Die aktuellen Grenzwerte wurden somit gegenüber den früher gültigen Luftgrenzwerten deutlich reduziert.

Für die Schweißtechnik bedeuten diese neuen Grenzwerte, dass nicht nur bei der Anwendung der Autogentechnikverfahren, sondern auch bei den Lichtbogenverfahren ohne lüftungstechnische Maßnahmen am Arbeitsplatz die neuen Grenzwerte überschritten werden können[3]. Gleichzeitig ist aus arbeitsmedizinisch-toxikologischer Sicht darauf hinzuweisen, dass schon bei Stickstoffdioxid-Konzentrationen ab etwa 1 ppm mit adversen (gesundheitsschädlichen) Effekten im menschlichen Organismus gerechnet werden muss.

In der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten", Nummer 3.2.4, wird darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung von Verfahren der Schweißtechnik insbesondere in engen Räumen mit hohen Expositionen zu rechnen ist. Diese Aussage betrifft auch die Konzentrationen an nitrosen Gasen (Stickstoffoxide), denn unter diesen Bedingungen sind mehrfache Grenzwertüberschreitungen und hohe Gesundheitsgefährdungen zu erwarten.

Die vorliegende Informationsschrift beschreibt die dadurch entstehenden Gefahren und gibt Hinweise auf erforderliche Schutzmaßnahmen. Sie konkretisiert insoweit die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" sowie die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Oberflächentechnik und Schweißen" des

Fachbereichs "Holz und Metall" der DGUV

Ausgabe: Februar 2017

DGUV Information 209-047

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

oder unter www.dguv.de/publikationen

[1] I lokale Wirkung ist grenzwertbestimmend für den Kurzzeitwert

II resorptive Wirkung ist grenzwertbestimmend für den Kurzzeitwert

[2] I lokale Wirkung ist grenzwertbestimmend für den Kurzzeitwert

II resorptive Wirkung ist grenzwertbestimmend für den Kurzzeitwert

[3] Messungen von nitrosen Gasen während schweißtechnischen Arbeiten im Labor haben gezeigt, dass bei der Anwendung von mobilen Schweißrauchabsauggeräten, die mit Umluft betrieben werden und die mit Kombifilter (Partikel- und Aktivkohlefilter) ausgerüstet sind, Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden können.

1 Entstehung von nitrosen Gasen in der Schweißtechnik

Stickstoffmonoxid entsteht am Rand der Flamme oder des Lichtbogens bei Temperaturen über 1000 °C aus dem Sauerstoff (O2) und dem Stickstoff (N2) der Luft (1). Das Stickstoffmonoxid oxidiert danach bei Raumtemperatur zu Stickstoffdioxid (2):

(1) N2 + O2 → 2 NO (siehe Anhang 2)

(2) 2 NO + O2 → 2 NO2

In Abhängigkeit von den schweißtechnischen Verfahren und von den jeweiligen Arbeitsbedingungen entstehen Stickstoffoxidgemische (NOX) unterschiedlicher Menge und Zusammensetzung. Diese werden als nitrose Gase bezeichnet.

In Abhängigkeit von den schweißtechnischen Verfahren und von den jeweiligen Arbeitsbedingungen entstehen Stickstoffoxidgemische (NOx) unterschiedlicher Menge und Zusammensetzung. Diese werden als nitrose Gase bezeichnet.

2 Gesundheitsgefahren und Vergiftungssymptome

Akute Vergiftungen

Nitrose Gase wirken toxisch und haben bei höherer Konzentration einen beißenden, stechenden, chlorartigen Geruch.

Nach dem Einatmen wirken nitrose Gase insbesondere auf die tieferen Atemwege und die Lunge. Bei Kontakt mit den Schleimhäuten entstehen salpetrige Säure und Salpetersäure. Dadurch können die Schleimhäute, die oberen und besonders die tiefen Atemwege und das Lungengewebe schwer geschädigt werden.

Folgende Symptome deuten auf ein Anfangsstadium einer Vergiftung durch nitrose Gase hin:

  • Reizung der Schleimhäute von Augen, Nase und Rachen
  • Husten
  • Engegefühl bei der Atmung
  • Schwindel und Kopfschmerzen
  • Übelkeit und Abgeschlagenheit

Auftreten und Ausmaß vorgenannter Symptome hängen von der Konzentration und der Einwirkungsdauer (Expositionsdauer) der eingeatmeten nitrosen Gase ab.

Allerdings treten diese Symptome nicht immer auf, eine verlässliche Warnwirkung ist daher nicht gegeben!

Folgende Symptome deuten auf ein fortgeschrittenes Stadium einer Vergiftung durch nitrose Gase hin:

  • Atemnot
  • rasselnde Atemgeräusche
  • blassbläuliche Verfärbung der Haut
  • Erbrechen
  • Angst- und Erstickungsgefühl

Typisch für dieses lebensbedrohliche Krankheitsbild ist, dass diese Symptome oft erst nach einer Latenzzeit von einigen Stunden bis wenigen Tagen auftreten. Sie sind Au...

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