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Impressum  
Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Physische Belastungen des Fachbereichs Handel und

Logistik der DGUV

Änderungen zur letzten Ausgabe Februar 2016: Änderungen "Stand der Technik" sowie rechtliche Vorgaben und Rechtsbezüge. Grund für die Überarbeitung der DGUV Information waren die Ergebnisse des Forschungsprojektes "MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz". Insbesondere die neu definierten Belastungsarten, das Risikokonzept für gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie die teilweise neu entwickelten Verfahren zur Beurteilung physischer Belastungen hatten eine Überarbeitung der DGUV Information erforderlich gemacht.
Satz und Layout:

Atelier Hauer + Dörfler, Berlin

Bildnachweis:

Titel: © Stephan Floß

Abb. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 10, 12: © Kaj Kandler/Kombinatrotweiss.de - DGUV; Abb. 3: © Stephan Floß; Abb. 8: © AdobeStock/KaYann; Abb. 11: © Petair - stock.adobe.com; Abb. 13, 14, 15: BGHW;

Abb. 21: cosmin4000 - iStockphoto.com; Vektorgrafiken: © DGUV
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Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p208033

1 Muskel-Skelett-Belastungen - was geht mich das an?

Das richtige Maß an Bewegung hält uns gesund. Das gilt auch in der Arbeitswelt: Unternehmen und Beschäftigte können viel gegen arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Beschwerden tun, um das körperliche und geistige Wohlbefinden zu verbessern. Ein gesunder Geist braucht einen gesunden Körper!

Aber sowohl ein Zuviel als auch ein Zuwenig an Bewegung können schädlich sein. Da, wo Bewegungen, Körperhaltungen oder der Umgang mit Lasten zu einseitig, zu häufig oder extrem werden, entstehen hohe Belastungen für das Muskel-Skelett-System, die wiederum zu hohen Beanspruchungen führen können. Erkrankungen können die Folge sein.

Fast ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland ist auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Sie sind auch nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für Frühverrentungen. Damit verbunden sind hohe Kosten, sei es durch Produktionsausfälle, Ausfälle in der Bruttowertschöpfung oder für die Rehabilitation. Betrifft das auch Ihr Unternehmen?

Dann geht Sie dieses Thema etwas an!

Mit dieser DGUV Information wollen wir Sie unterstützen, Muskel-Skelett-Belastungen zu erkennen, zu beurteilen und - falls erforderlich - Maßnahmen einzuleiten. Diese DGUV Information gibt Anregungen und Hilfen, um erhöhte körperliche Belastungen zu reduzieren, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu erhalten und damit auch den Erfolg Ihres Betriebes langfristig zu sichern.

Bei allen Fragen zu Muskel-Skelett-Belastungen steht Ihnen Ihr zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger gerne beratend zur Seite. Weitere Ansprechpersonen werden unter Kapitel 8 genannt.

2 Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen?

Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Beschäftigten im Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen sowie ggfs. Maßnahmen abzuleiten und diese zeitnah umzusetzen. Dies gilt auch für Gefährdungen durch körperliche Belastungen.

Doch welche Tätigkeiten sind für den Körper belastend?

Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung

Die manuelle Lastenhandhabung ohne technische Hilfsmittel kann - bei entsprechend hoher Belastung - zu Beschwerden und Erkrankungen des Rückens und der Gelenke führen.

Unter manueller Lastenhandhabung wird das

  • Heben, Halten, Tragen und Absetzen von Lasten, aber auch das
  • Ziehen und Schieben von Lasten durch menschliche Körperkraft verstanden.

Neben der manuellen Handhabung von Gegenständen ist auch das Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Menschen und Tieren ein Schwerpunkt bei der Betrachtung dieser Belastungsart.

Die Lastenhandhabungsverordnung fordert im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeitsplätze besonders im Hinblick auf die manuelle Handhabung von Lasten zu beurteilen sind. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Gesundheit möglichst gering halten, besser noch vermeiden.

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Abb. 1-4

Beispiele für das Heben, Halten, Tragen sowie Ziehen und Schieben von Lasten.

Die Verordnung enthält jedoch keine konkreten Grenzwerte, wie schwer Lasten maximal sein dürfen. Grenzwerte gelten für werdende Mütter (Mutterschutzgesetz) sowie für Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche (Kinderarbeitsschutzverordnung).

Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen (Zwangshaltungen)

Körperzwangshaltungen am Arbeitsplatz entstehen immer dort, wo die Tätigkeit, das Arbeitsmittel oder die Gestaltung des Arbeitsplatzes den Menschen dazu zwingen, Körperhaltungen mit geringen Bewegungsmöglichkeiten über eine längere...

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