Ziel dieser DGUV Information

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Dieser gesetzliche Auftrag erfordert in besonderer Weise eine behinderten- und behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte und der Arbeitsplätze.

Viele WfbM-Gebäude sind zwischenzeitlich in die Jahre gekommen und müssen modernisiert oder durch Neubauten ersetzt werden.

Zunehmender Bedarf an WfbM-Arbeitsplätzen wird gelegentlich auch durch Anmietung oder Ankauf und nachfolgender Nutzungsänderung vorhandener Gewerbeimmobilien gedeckt.

Eine gute und vorausschauende Planung führt nicht nur zu Kostenersparnis während der Bauphase, sondern auch zu Optimierungen in den Bereichen Funktionalität, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Ergonomie.

Adressat für diese Schrift sind insbesondere Werkstattträger und Leitungen von Werkstätten. Die Verantwortlichen in den Werkstätten sollten die Mindestanforderungen an die bauliche Gestaltung, die sich durch Arbeitsabläufe und Maschinen ergeben, kennen, um vorliegende Planungen hinsichtlich der Belange der Menschen mit Behinderung beurteilen zu können. Sie richtet sich aber auch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten und Architektinnen oder Bauplanende. Von diesem Personenkreis wird bei Neubau oder Modernisierung von Gebäuden eine umfassende Beratung des Bauherrn erwartet. Dies gilt insbesondere, wenn die Gebäude im Rahmen eines Investorenmodells errichtet werden und der Werkstattträger anschließend langjährig als Nutzer bzw. Mieter auftritt.

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze sind unterschiedlichste Rechtsnormen zu beachten. Neben dem Baurecht sind dies immer auch die für die Gestaltung von Arbeitsstätten zu beachtende Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren erläuternden Arbeitsstättenregeln (ASR). Von besonderer Bedeutung sind die ergänzenden Anforderungen der ASR V3a.2 zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten.

Von Seiten der Kostenträger ist das "Modell-Bau-/-Raumprogramm für WfbM" des Bundes in der jeweils aktualisierten Länderfassung zu beachten, das seit 2004 gänzlich in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer liegt. Dieses zwischenzeitlich in seiner Grundstruktur über 20 Jahre alte Raumprogramm gibt maximale Grundflächen für eine Standard-WfbM mit 120 Plätzen vor. Jedoch werden in diesem veralteten Raumprogramm die Anforderungen an moderne und flexible Arbeitsplätze in WfbM aber nur unzureichend abgebildet. Insbesondere bei WfbM mit weniger als 120 Plätzen führt eine lineare Extrapolation der Grundflächen nach unten dazu, dass erforderliche Mindestflächen nach dem Arbeitsstättenrecht nicht erfüllt werden. Eine rechtskonforme Nutzung der Räumlichkeiten ist dann nicht möglich.

In dieser DGUV Information sind die wichtigsten Rechtsvorschriften und Normen, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, die Informationen aus Unfallverhütungsvorschriften sowie die Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zusammengestellt. Sie sollen dem Praktiker vor Ort bei Planung und Baumaßnahmen eine Hilfestellung bieten, aus der ersichtlich ist, ob alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt wurden.

Die hier enthaltenen Empfehlungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.

Wir erheben mit dieser DGUV Information keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können auch keine Gewähr für die Aktualität der Angaben übernehmen.

Das Autorenteam

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-9876

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Wohlfahrtspflege des Fachbereichs

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege der DGUV

Projektgruppe "Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)"

Ulf Dohne, BGW Präventionsdienste Würzburg

Rolf von Gimborn, BGW Präventionsdienste Bochum

Bernd Schmitt, Prävention Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Christian Rettberg, ehem. Bodelschwinghsche Stiftung Bethel

Robert Walz, BWMK Gelnhausen

Martina Hewing, St. Vincenzstift gGmbH Rüdesheim

Erhard Dimler, ehem. ZBFS Integrationsamt Bayreuth

Thomas Kassner, Agentur für Arbeit Berlin

Wilhelm Schröttle, Agentur für Arbeit München

Dr. Martin Kaufmann, BAG WfbM Berlin

Konstantin Fischer, BAG WfbM Frankfurt

DGUV Information 207-028

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p207028

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