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Vorbemerkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie arbeiten in einer Einrichtung, in der Menschen gepflegt oder betreut werden.

In diesen Einrichtungen besteht ein erhöhtes berufliches Risiko an einer Infektion zu erkranken. Natürlich ist nicht jeder pflegebedürftige Mensch krank und nicht jeder kranke Mensch leidet unter einer ansteckenden Krankheit. Das Infektionsrisiko hängt von der Art der Einrichtung, den dort betreuten Menschen sowie der dort ausgeübten Tätigkeit ab.

Sie selbst können viel zu Ihrem Schutz vor Infektionen beitragen, indem Sie Ihr Immunsystem unterstützen.

Sorgen Sie für:

  • ausreichend Schlaf,
  • eine ausgewogene Ernährung und
  • Ausgleich zu den Anstrengungen der Arbeit.

Darüber hinaus wollen wir Sie mit diesem Faltblatt informieren, wie Sie sich gezielt bei Ihrer Arbeit vor Infektionen schützen können.

Es soll Ihnen helfen, die Risiken bei Ihrer jeweiligen Tätigkeit besser einschätzen zu können.

Wir geben Ihnen erste Hinweise für effektive arbeitsbezogene Schutzmaßnahmen.

Ihre gesetzliche Unfallversicherung

So schätzen Sie Risiken ein So können Sie sich schützen
Sie pflegen oder betreuen Menschen?  
z.B.: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Waschen, Toilettenhygiene Verzichten Sie bei der Arbeit auf Uhren und Schmuck an Händen und Unterarmen.
Verwenden Sie geeignete Einmalhandschuhe als hygienischen Schutz bei diesen Tätigkeiten.
Desinfizieren Sie sich unmittelbar danach wirksam die Hände: geeignetes Hautdesinfektionsmittel, richtige Einreibetechnik, ausreichende Einwirkzeit.
Hierbei kann es zu Kontakt mit erregerhaltigen Körperausscheidungen, Wund- oder Schleimhautsekreten kommen. Auf diesem Wege (z.B. über die Hände zum Mund) können bestimmte Krankheiten direkt übertragen werden: z.B. Hepatitis A, Durchfallerkrankungen, Erkrankungen durch Wundinfektionserreger (Schmierinfektionen)   → Beachten Sie den Hygieneplan
Bei bestimmten Tätigkeiten kann weiterer persönlicher Schutz nötig sein, z.B. Schutzkittel/-schürze zusätzlich zur Arbeitskleidung oder Augen-, Gesichtsschutz.
  → fragen Sie nach
Bei Ihrer Arbeit kann es zu Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten und zu Verletzungen an benutzten Kanülen/Instrumenten kommen? Sorgen Sie für eine intakte/gepflegte Haut.
  → Beachten Sie den Hautschutzplan
z.B. beim Benutzen, Entsorgen ggf. auch Reinigen von Instrumenten, Kanülen, Lanzetten. Tragen Sie die für die Tätigkeit geeigneten Handschuhe.
Arbeiten Sie aufmerksam und konzentriert.
Verwenden Sie "sichere" Instrumente, wenn solche zur Verfügung stehen.
  → Beachten Sie die Arbeitsanweisungen
Wenn Erreger aus Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Ihren Körper eindringen, dann können schwere Erkrankungen verursacht werden: z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV/AIDS (Infektionen durch Blut zu Blut Übertragung) Entsorgen Sie benutzte Instrumente umgehend in geeignete Abfallbehältnisse.
Schutzkappen werden nicht wieder auf gebrauchte Kanülen gesetzt (Recapping verboten).
Sie pflegen oder betreuen erkrankte Menschen, die beispielsweise husten, niesen oder Fieber haben? Wenn Sie luftübertragbare Infektionserkrankungen vermuten, fragen Sie unbedingt nach, ob besondere Maßnahmen und Vorkehrungen erforderlich sind und berücksichtigen Sie diese.

Bestimmte Infektionserkrankungen können über die Luft und Atemwege übertragen werden:

z.B. Grippe, Windpocken, Tuberkulose (luftübertragene Infektionen)
Bei isolierten Patienten beachten Sie sorgfältig die Arbeitsanweisungen.
Verwenden Sie ggf. den jeweils vorgesehenen Atemschutz (z.B. FFP 2 Masken).
  → fragen Sie nach

So können Sie sich informieren

Wichtig ist, dass Sie Kontakt zu den Ansprechpartnern in Ihrem Betrieb suchen und sich genau über die erforderlichen Schutzmaßnahmen an Ihrem Arbeitsplatz informieren.

betriebliche Ansprechpartner:

  • Vorgesetzte/Vorgesetzter,
  • Hygienefachkraft,
  • Betriebsarzt/-ärztin,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Betriebs-, Personalrat.

Nutzten Sie die betrieblichen Unterweisungen und Informationen:

  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Betriebsanweisungen,
  • Arbeitsanweisungen,
  • Hygieneplan,
  • Hautschutzplan,
  • Handschuhplan.

Fragen Sie nach, lassen Sie sich sichere Arbeitsabläufe genau zeigen und üben Sie diese.

Nutzen Sie die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt, lassen Sie sich zu Impfmöglichkeiten beraten.

"Sonderfälle"

Es gibt Situationen, die besondere Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen erfordern, wie z. B.:

  • Pflege und Betreuung von infektiösen Menschen,
  • besondere Erreger (Sporenbildner),
  • resistente Erreger (MRSA),
  • Parasitenerkrankungen (Krätze, Läuse).

Hierbei ist es besonders wichtig, sich im Betrieb über die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren.

Besonderen Schutz brauchen:

z. B. Jugendliche und schwangere Mitarbeiterinnen.

Bei diesen ist in der individuellen Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen und welche besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Unfälle/Erste Hilfe

Informieren Sie sich unbedingt schon im Vorfeld über die innerbetrieblichen Abläufe der Ersten Hilfe nach Unfällen sowie über die Ansprechpartner und wicht...

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