Gesundheit als Voraussetzung für die tägliche berufliche Leistungsfähigkeit umfasst mehr als nicht krank zu sein. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen umfassenden Gesundheitsbegriff entwickelt, der auf körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden abzielt. Im Jahr 1987 wurde in der Ottawa-Charta betont, dass die Arbeitsbedingungen entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit von Beschäftigten haben. Aus diesem Grund ist Arbeit sowohl auf der organisationalen als auch auf der individuellen Ebene insgesamt gesundheitsförderlich (salutogen) zu gestalten. Die Fokussierung auf die Vermeidung krankmachender (pathogener) Faktoren greift zu kurz.

Arbeitsfähigkeit und Sinnhaftigkeit der Arbeit

Betriebe müssen sich dem stetigen Wandel der Arbeitswelt stellen und Arbeitsbedingungen schaffen, unter denen ihre Beschäftigten möglichst während ihres gesamten Erwerbslebens gesund und leistungsfähig bleiben. Es ist wichtig, Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, die dabei unterstützen, arbeitsbedingte Fehlzeiten zu vermeiden. Beschäftigte, die sich mit ihrer Tätigkeit identifizieren und einen Sinn in ihrem Handeln sehen, sind motivierter und leistungsfähiger. Eine gute Arbeitsorganisation sowie ein wertschätzendes Führungsverhalten sind dafür wesentlich.

Die Präventionsfachkräfte der Unfallversicherungsträger unterstützen bei allen Fragestellungen zur Gesundheit im Betrieb und in Bildungseinrichtungen. Erkenntnisse zu den Zusammenhängen von Erkrankungen und Arbeitsbedingungen sind darüber hinaus die Basis für die Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern, Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.

Durch regelmäßige Qualifizierungsveranstaltungen zu neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und durch einen organisierten Erfahrungsaustausch werden die betrieblichen Akteurinnen und Akteure zu Sicherheit und Gesundheit auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft gehalten.

Handlungshilfen speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) finden Sie in der DGUV-Schriftenreihe "Gesund und fit im Kleinbetrieb". (www.dguv.de; Webcode: d69167)

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Seit 1996 sind Arbeitgebende nicht nur zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern auch zur Reduzierung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verpflichtet (Begriffserläuterungen vgl. Abschnitt "Sicherheit"). Dabei wird der ganzheitliche Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Grunde gelegt.

Die Unfallversicherungsträger beraten zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie zum Umgang mit unvermeidbaren Belastungen. Neben der Beratung unterstützen sie durch weitere Präventionsleistungen, insbesondere Qualifizierungs- und Informationsangebote sowie EDV-gestützte Instrumente zur Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die Gesundheitsressourcen und -potenziale der Menschen zu stärken. Gleichzeitig sollen sie zu verantwortungsbewussten Entscheidungen hinsichtlich ihrer Gesundheit befähigt werden (Gesundheitskompetenz). Betriebe und Bildungseinrichtungen sollten sich in diesem Umfeld so ausrichten, dass Sicherheit und Gesundheit selbstverständliche Grundlagen ihres Handelns sind und sich daraus eine Kultur der Prävention entwickelt. Dies bedeutet, dass sichere, gesunde und inklusive Arbeits- und Lernbedingungen geschaffen werden, die zum Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Lernbefähigung beitragen.

Die Präventionsfachkräfte der Unfallversicherungsträger unterstützen bei allen Fragestellungen zur Gesundheit im Betrieb und in Bildungseinrichtungen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst die systematische Entwicklung und Steuerung betrieblicher Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse, welche die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit und Organisation sowie die Befähigung zum gesundheitsfördernden Verhalten zum Ziel haben. Sie geht über die betriebliche Gesundheitsförderung hinaus. BGM ist mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (s. S. 18) zu verknüpfen.

Die Präventionsfachkräfte der Unfallversicherungsträger beraten zur und unterstützen bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Managementverständnisses. Dies umfasst auch die Integration von Managementsystemen wie zum Beispiel Notfall-, Krisen- oder Qualitätsmanagement in ein Management für Sicherheit und Gesundheit.

Auf Basis der Begutachtung des Arbeitsschutzmanagements durch Präventionsfachkräfte der Unfallversicherungsträger kann auch eine Überprüfung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements erfolgen. Erfolgreiche Überprüfungen werden dem Unternehmen bescheinigt.

Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV

Zur Umsetzung des gesetzlichen Präventionsauftrages hat die DGUV Fachbereiche und Sachgebiete eingerichtet. Ihre zentrale Aufgabe ist es, eine für alle Unfallversicherungsträger verbindliche, einheitli...

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