Tätigkeiten im Straßenverkehr

Die Arbeit im Straßenverkehr ist für die dort Beschäftigten geprägt durch eine Vielzahl verschiedener Tätigkeiten. So sind Mäh- und Schneidarbeiten, Tätigkeiten bei Straßenbau und -unterhaltung sowie auch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Geräten und Maschinen zu leisten. Reinigungsarbeiten sind z. B. bei Leitpfosten und Beschilderung auszuführen, Unrat und tote Tiere müssen von der Straße oder den Rastplätzen entfernt werden. Pflaster- und Markierungsarbeiten sowie Arbeiten mit Schotter oder Fugenvergussmasse machen deutlich, dass an die Beschäftigten körperlich beanspruchende Anforderungen gestellt werden. Das offensichtliche und ausgeprägte Vorliegen dieser physischen Aspekte mag ein Grund dafür sein, dass die psychischen Faktoren bis jetzt noch nicht befriedigend berücksichtigt wurden. Die Art der Arbeit unterliegt außerdem stark saisonal bedingten Schwankungen, bis hin zu Räum-, Streu- und Rüstarbeiten im Winterdienst. Diese sind vom aktuellen Wetter abhängig und häufig mit Einsätzen auch außerhalb der regulären Dienstzeit verbunden. Zudem sind Arbeiten im Bereich des Mittelstreifens von Autobahnen bzw. mehrspurigen Straßen zu verrichten, die eine Überquerung der Fahrbahn bei fließendem Verkehr erfordern. Nicht zuletzt gilt es, die Umgebung einer Vielzahl der Tätigkeiten zu bedenken: den Verkehrsraum.

Ziel der Tätigkeiten im Straßenverkehr ist es letztlich, zu jeder Jahreszeit für möglichst sichere und gut befahrbare Straßen zu sorgen. Dazu gehören eine saubere Fahrbahn sowie gut sichtbare Fahrbahnmarkierungen, Leitpfosten, Verkehrsschilder und Wegweiser. Tätigkeiten im Straßenverkehr kommen also allen Verkehrsteilnehmern zugute.

Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen bei Arbeiten im Straßenverkehr

Die Beschäftigten sind in ihrem Arbeitsalltag einem hohen Unfall- bzw. Gesundheitsrisiko sowie vielen Belastungen ausgesetzt. Beinahe die Hälfte der im Straßenbetriebsdienst Beschäftigten scheidet aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus [siehe Referenzen: 1]. Das Risiko eines Straßenwärters, bei seiner Tätigkeit tödlich zu verunglücken, ist im Schnitt zwölf mal höher als bei anderen Berufgruppen [2].

Neben der Gefahr, durch fremde Verursacher schwer oder gar tödlich zu verunglücken, gibt es eine Vielzahl weiterer Gefährdungsfaktoren. Die Information "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen bei der Straßenunterhaltung" (GUV-I 8756) beschreibt mechanische, elektrische, thermische und biologische Gefährdungen sowie die Gefahrstoffproblematik oder spezielle physikalische Einwirkungen wie Lärm oder Ganzkörper- und Hand-Arm-Schwingungen.

Ausführlich wird dabei auch auf die Thematik der Organisation der Arbeit wie Arbeitsablauf, Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, eingegangen.

Zur Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren bei Beschäftigten mit Tätigkeiten im Straßenverkehr, soll die vorliegende Information konkrete inhaltliche Ansatzpunkte und beispielhafte Handlungshilfen bieten.

Rechtliche Grundlagen

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind" (§ 5 ArbSchG). Unter Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind auch solche zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu verstehen. Entsprechende Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, "Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss der Umwelt sachgerecht zu verknüpfen" (§ 4 ArbSchG). Daraus lässt sich die Notwendigkeit einer Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen ableiten.

Bei der Diskussion über psychische Belastungsfaktoren ist zu berücksichtigen, dass diese so genannten "weichen Faktoren" mittel- und langfristig durchaus sehr "harte" und schwerwiegende Folgen verursachen können. Es ist bekannt, dass psychische Belastungen mittel- bis langfristig zu psychosomatischen Erkrankungen, chronischem Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Auch muskuloskelettale Erkrankungen, wie zum Beispiel chronische Rückenbeschwerden, Kreuz- und Nackenbeschwerden, gehören zu den möglichen Folgen [3], [4], [5], [6]. Entsprechende Zusammenhänge sind bei der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Gestaltung darauf aufbauender Maßnahmen zu beachten. Das Arbeitsschutzgesetz fordert diesbezüglich, dass bei den Maßnahmen "der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen" sind (§ 4 ArbSchG).

Abb. 1 Mähzug nach LKW-Auffahrunfall

Stand der Arbeitsschutzaktivitäten und ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung

Trotz der rechtlich eindeutigen Forderung einer Beurteilung der arbeitsbedingten Gefährdungen, lassen Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis Defizite erkennen [7]. Ein Grund für die noch mangelhafte Beurteilung de...

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