In Abbildung 5 wird ein möglicher Ablauf zur Alarmierung und Evakuierung im Übungsfall und im Realfall dargestellt:

In dem dargestellten Ablaufschema wird grundsätzlich zwischen dem Übungs- und Realfall unterschieden. In dem Übungsfall wird die Wirksamkeit der Maßnahmen durch eine praktische Übung überprüft und trainiert.

Bei dem Alarmierungs- und Evakuierungskonzept sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Anzahl der Beschäftigten,
  • Gebäude mit einer erhöhten Anzahl von Beschäftigten,
  • Schichtarbeit,
  • besondere Bereiche oder Abteilungen
  • spezielle Anforderungen auf Grund der Art und Nutzung des Gebäudes (z. B. Krankenhaus, Hotel, Einkaufszentrum, Industriebetrieb, Pflegeheim),
  • Zielgruppe (besondere Personen: z. B. Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Menschen mit Behinderung, Publikumsverkehr),
  • beim Fremdfirmeneinsatz in Betrieben oder auf Baustellen: Anzahl der Personen oder Anzahl der Fremdfirmen,
  • ...

Alarmierung

Wird ein Evakuierungsgrund (z. B. Notfall, Brand) erkannt, wird ein Alarm ausgelöst. Dieser Alarm muss von allen Anwesenden erkannt und verstanden werden. Ein Ablaufschema für eine Alarmierung befindet sich im Anhang.

  • siehe Anhang 4

Bei dem Alarmierungskonzept sind z. B. folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Voll- oder Teilalarmierung
  • Keine Verwechselung der Alarmsignale mit anderen Signalen,
  • Lärmbelastung in der Arbeitsplatzumgebung bei der Auswahl der Alarmierung berücksichtigen (alternative Alarmierung gemäß dem 2-Sinne-Prinzip),
  • Meldeeinrichtung vorsehen, um z. B. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst zu verständigen,
  • Nachbarschaft informieren und evtl. alarmieren,
  • ...

Alarmierungsmöglichkeiten sind z. B.:

  • Zuruf durch Personen,
  • Telefon, Megaphone, Handsirenen,
  • Personenbezogene Alarmierung (Mobiltelefon, Vibrationsalarm für hörgeminderte und gehörlose Personen),
  • Stationäre/Mobile Brandmeldeanlagen (BMA) mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustischen Signalgebern (z. B. Hupen, Sirenen). Mobile Brandmeldeanlagen sind auf Baustellen und bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zu empfehlen,
  • Hausalarmanlagen,
  • Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS),
  • Elektrische Lautsprecheranlage (ELA),
  • Optische Alarmierungsmittel,
  • ...

Technische Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen. Dabei sind automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen zu bevorzugen.

Evakuierung

Nach der Alarmierung müssen sich die betroffenen Personen unverzüglich über die gekennzeichneten Fluchtwege in einen sicheren Bereich (z. B. Sammelstelle) begeben.

  • siehe Anhang 5 - Sicherheitshinweise

Es muss sichergestellt werden, dass keine Personen während und nach der Evakuierung unbefugt oder unbeabsichtigt den gefährdeten Bereich betreten.

In einem Evakuierungskonzept sind z. B. folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Brandschutzkonzept (sofern vorhanden) beachten
  • Flucht- und Rettungsplan beachten und gegebenenfalls anpassen,
  • Festlegung der Fluchtwege - führen direkt ins Freie oder in einen sicheren Bereich (z. B. nächster Brandabschnitt)
  • Bei Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes die erforderliche Fluchtwegbreite nach dem Arbeitsstättenrecht zu überprüfen. Das kann z. B. durch Evakuierungssimulationen nachgewiesen werden.
  • Festlegung geeigneter Sammelstellen im Freien - keine Behinderung der Feuerwehrzufahrt und Einsatzkräfte
  • Organisation der Sammelstelle (Vollzähligkeit, Meldung von Vorkommnissen während der Evakuierung, gegebenenfalls Erste-Hilfe-Material mitführen, Vorgesetzte übernehmen Verantwortung, Kommunikation mit der Einsatzleitung)
  • Alle Personen sind zu berücksichtigen (Besucher und Besucherinnen, Beschäftigte von Kontraktoren (Fremdfirmen), fremdsprachige Personen)
  • Umgang mit dauerhaft oder vorübergehend mobilitäts- und wahrnehmungseingeschränkten Personen
  • Notfallkonzept für Maschinen und Anlagen erstellen (sicheren Zustand herstellen)

Anwesenheitskontrolle

An der Sammelstelle ist eine Anwesenheitskontrolle durch eine vom Unternehmen festgelegte Person durchzuführen, um die Vollzähligkeit festzustellen. Dies gilt auch für anwesende Dritte (Besucherinnen oder Besucher, Fremdfirmen, usw.).

Besondere Vorkommnisse (z. B. vermisste, verletzte oder eingeschlossene Personen) während der Evakuierung müssen gemeldet werden.

Information der Betriebsleitung

Die Betriebsleitung informiert sich über den Evakuierungsgrund sowie über den Verlauf und besondere Vorkommnisse der Evakuierung. Diese Informationen gibt die Betriebsleitung an die Einsatzleitung weiter. Im Übungsfall kann die Einsatzleitung durch eine Übungsleitung (z. B. Übungsbeobachter) simuliert werden.

In der Praxis hat sich bewährt, wenn die Betriebsleitung bzw. Übungsleitung z. B. durch Armbinden, Westen, Helme etc. deutlich erkennbar ist.

Die Betriebsleitung ist und bleibt Ansprechpartner für die Einsatzleitung.

Übergabe an die Betriebsleitung

Nach Beendigung der Übung oder des Einsatzes erfolg...

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