Die Evakuierung ist das organisierte Verlassen von Personen eines gefährdeten in einen gesicherten Bereich.
Zu den Personen zählen neben den Beschäftigten auch alle übrigen Dritten Personen, wie z. B. Besucherinnen oder Besucher, Angehörige von Fremdfirmen, Kundinnen oder Kunden, die sich im Gebäude aufhalten.
In dieser DGUV Information wird der Begriff "Evakuierung" statt "Räumung" verwendet.
Anmerkung | |
Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat beschlossen, dass Evakuierung der maßgebende Begriff im Bereich der Sicherheit und Gesundheit bzw. übergeordnet zum Begriff "Räumung" anzusehen ist. |
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