Die Evakuierung ist das organisierte Verlassen von Personen eines gefährdeten in einen gesicherten Bereich.

Zu den Personen zählen neben den Beschäftigten auch alle übrigen Dritten Personen, wie z. B. Besucherinnen oder Besucher, Angehörige von Fremdfirmen, Kundinnen oder Kunden, die sich im Gebäude aufhalten.

In dieser DGUV Information wird der Begriff "Evakuierung" statt "Räumung" verwendet.

Anmerkung
Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat beschlossen, dass Evakuierung der maßgebende Begriff im Bereich der Sicherheit und Gesundheit bzw. übergeordnet zum Begriff "Räumung" anzusehen ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge