Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat gemäß Gefahrstoffverordnung festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brandgefährdungen führen können. Es ist zu beurteilen,
2. |
ob Zündquellen oder Bedingungen, die Brände auslösen können, vorhanden sind (siehe auch Informationen im Kapitel 3.3). |
Die notwendigen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung für chemische Produkte sind z. B. im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt und Technischen Merkblatt des Herstellers/Lieferanten zu finden.
Ein weiteres Hilfsmittel zum Einschätzen von Gefährdungen und Auswählen angemessener Schutzmaßnahmen ist das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) "Modul Brand und Explosion" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), welches auf der Internetseite der BAuA zur Verfügung steht.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen