Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat gemäß Gefahrstoffverordnung festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brandgefährdungen führen können. Es ist zu beurteilen,

 

1.

ob gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brandgefährdungen führen können, auftreten.

  • Es sind bevorzugt nicht entzündbare Produkte zu verwenden (Substitutionsgebot). So kann beispielsweise anstelle von Waschbenzin ein wasserbasiertes Reinigungsmittel verwendet werden. Lösemittelhaltige Farben und Lacke können durch wasserbasierte Produkte ersetzt werden. Auf die Inhaltsstoffe und die Kennzeichnung der Sprays ist besonders zu achten. Extrem entzündbare Treibgase wie Propan, Butan, z. B. in Bremsenreinigungssprays, Bauschäumen, Schädlingsbekämpfungssprays, verursachen bei Entzündung nachweislich schwere Arbeitsunfälle und Sachschäden.

    Abb. 16

    GHS Piktogramm 02 "Flamme"

  • Die eingesetzten Mengen sind maximal auf den Schichtbedarf zu begrenzen.
  • Frei werdende Gefahrstoffe, die zu Brandgefährdungen führen können, sind an der Austritts- oder Entstehungsstelle gefahrlos zu beseitigen. Eingesetzt werden können z. B. Absauganlagen oder Industriestaubsauger. Dabei müssen die Explosionsgefährdungen berücksichtigt werden.
 

2.

ob Zündquellen oder Bedingungen, die Brände auslösen können, vorhanden sind (siehe auch Informationen im Kapitel 3.3).

 

3.

in welchem Ausmaß schädliche Auswirkungen von Bränden auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglich sind. Bei Bränden entstehen stets gesundheitsschädliche Brandgase (siehe auch Informationen im Kapitel 4):

  • beim Verbrennen von Schafswollprodukten, PU-Schaumstoff entsteht z. B. Blausäure,
  • beim Verbrennen von PVC (z. B. Kabel) Salzsäure,
  • bei Schwelbränden Kohlenmonoxid,
  • sowie bei jedem Brand Kohlendioxid.

Die notwendigen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung für chemische Produkte sind z. B. im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt und Technischen Merkblatt des Herstellers/Lieferanten zu finden.

Ein weiteres Hilfsmittel zum Einschätzen von Gefährdungen und Auswählen angemessener Schutzmaßnahmen ist das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) "Modul Brand und Explosion" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), welches auf der Internetseite der BAuA zur Verfügung steht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge