Auf Basis der zuvor genannten Gefährdungsbeurteilung hat der Auftragnehmer neben der allgemeinen Unterweisung der Mitarbeiter, eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung für die Montagestelle durchzuführen. Hierbei müssen die örtlichen Gegebenheiten, z. B. die Art des Daches oder die Aufgaben zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, berücksichtigt werden.
Diese erfolgt üblicherweise durch den Fachbauleiter oder verantwortlichen Montageleiter vor Ort. Die Erstellung einer Kurzdokumentation zum Montageobjekt, einschließlich der Dokumentation der durchgeführten Unterweisung, unterstützt den Vorgesetzten in der Erfüllung seiner Aufgaben und Verpflichtungen (siehe Anhang).
Auf der Dachfläche installierte Sicherungseinrichtungen dürfen durch die PV-Anlage nicht beeinträchtigt werden.
Checkliste |
Organisatorische Maßnahmen für den Auftragnehmer/Montagebetrieb:
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