Auf Basis der zuvor genannten Gefährdungsbeurteilung hat der Auftragnehmer neben der allgemeinen Unterweisung der Mitarbeiter, eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung für die Montagestelle durchzuführen. Hierbei müssen die örtlichen Gegebenheiten, z. B. die Art des Daches oder die Aufgaben zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, berücksichtigt werden.

Diese erfolgt üblicherweise durch den Fachbauleiter oder verantwortlichen Montageleiter vor Ort. Die Erstellung einer Kurzdokumentation zum Montageobjekt, einschließlich der Dokumentation der durchgeführten Unterweisung, unterstützt den Vorgesetzten in der Erfüllung seiner Aufgaben und Verpflichtungen (siehe Anhang).

Auf der Dachfläche installierte Sicherungseinrichtungen dürfen durch die PV-Anlage nicht beeinträchtigt werden.

Checkliste

Organisatorische Maßnahmen für den Auftragnehmer/Montagebetrieb:

  • Berücksichtigen Sie bei der Angebotsabgabe die erforderlichen Absturzsicherungen (Absturz und Durchsturz).
  • Überzeugen Sie den Kunden von der Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen als Bestandteil des Angebotes. Die Anforderungen an die Montage einer PV-Anlage seitens Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger müssen dem Auftraggeber bekannt sein.
  • Legen Sie die anzuwendenden Schutzmaßnahmen und den Arbeitsablauf in einer Montageanweisung fest.
  • Bestimmen Sie den aufsichtsführenden Fachbauleiter/Montageleiter, der Sie vor Ort vertritt, schriftlich und klären Sie mit ihm alle Fragestellungen während der Ausführung der Arbeiten ab.
  • Benennen Sie oder veranlassen Sie die Bestimmung eines Koordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber oder Bauleiter.
  • Bestimmen Sie einen Arbeitsverantwortlichen, gemäß VDE 0105-100, bzw. eine Elektrofachkraft für die Durchführung der elektrotechnischen Arbeiten.
  • Veranlassen Sie die Unterweisung aller Mitarbeiter vor Ort durch den Fachbauleiter und die Besprechung des Arbeitsablaufes.
  • Legen Sie die Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Transportabläufe fest.
  • Stellen Sie die Rettungskette für den Not- und Rettungsfall sicher, zur Rettung von Personen von hochgelegenen Arbeitsplätzen (DGUV Regel 112-199) sowie Maßnahmen nach elektrischer Körperdurchströmung und Störlichtbogeneinwirkung (DGUV Informationen 204-022 und 203-002).

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