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Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2012:

  • redaktionelle Überarbeitung
  • Aufnahme neuer Abschnitte zu

    • Baustromverteilern, Erdung und Potentialausgleich (auch an Baustellencontainern)
    • Ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen für Drehstrom-Steckdosen
    • Bauwegebeleuchtung im Roh- und Ausbau
  • Aktualisierung von Abbildungen

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Vorbemerkung

Diese DGUV Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen.

Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende DGUV Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird (Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung gemäß §1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)).

Auf Bau- und Montagestellen sind elektrische Betriebsmittel in hohem Maße schädigenden Einflüssen wie z.B. mechanische Beanspruchung und Feuchtigkeit ausgesetzt. Damit geht von den dort verwendeten elektrischen Betriebsmitteln eine erhöhte Gefährdung aus, die besondere Maßnahmen erfordert.

Beim Vorliegen besonderer Gefährdungen sind weitere Bestimmungen zu beachten, z. B. bei erhöhter elektrischer Gefährdung die DGUV Information 203-004 "Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung".

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
  Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik im Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (ETEM) der DGUV
Ausgabe: Mai 2022
Satz: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin
Bildnachweis: Titel: © ELSPRO; Seite 4: Bild 1, 2: © Streif Baulogistik GmbH; Bild 3: © checker – stock.adobe.com; Seite 5: Bild 1: © Streif Baulogistik GmbH, Bild 2-9: © ELSPRO; Abb. 1: © Hans-Peter Steimel; Abb. 2, 3: © Thorsten Berndt; Abb. 4,19: © Streif Baulogistik GmbH; Abb. 5-8, 13: © Thorsten Berndt; Abb. 9: © EGB Elektrogesellschaft für Baustrom mbH; Abb. 10: © Implenia Maschinen- und Elektrotechnik; Abb. 11, 16, 17, 18, 20, 21, 23, 24: © ELSPRO; Abb. 12: © DGUV – ELSPRO – Thorsten Berndt; Abb. 15 links: © Doepke Schaltgeräte GmbH; Abb. 15 rechts: © Siemens AG; Abb. 22: © Robert Bosch GmbH; Abb. 25: © BG ETEM
Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p203006

1 Anwendungsbereich

Zur Sicherstellung des Schutzes von Personen gegen elektrischen Schlag enthält diese DGUV Information Festlegungen zu Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen.

Diese DGUV Information findet keine Anwendung für elektrische Anlagen innerhalb von Bau- oder Wohncontainern.

2 Begriffsbestimmungen

Anschlusspunkt ist ein Punkt, an dem elektrische Energie zum Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Bau- oder Montagestellen entnommen wird.

Bau- und Montagearbeiten sind Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten.

Bau- und Montagestellen sind Bereiche, in denen Bau- und Montagearbeiten durchgeführt werden.

Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Nichtstationäre elektrische Anlagen sind Anlagen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Beleuchtungsanlagen und Baustromanlagen.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend mittels einer Haltevorrichtung angebracht oder in einer anderen Weise fest an einer bestimmten Stelle montiert sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe VDE 0100-200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07).

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können während des Betriebes bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe VDE 0100-200 Abschnitt 826-...

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