Technische Maßnahmen

Häufig bewegte und schwere Einrichtungsgegenstände wie Spielzeugkisten, Tische und sonstiges Mobiliar sollten soweit sinnvoll mit Rollen versehen sein, damit diese nicht getragen werden müssen (Abbildung 22 und 23).

Zu beachten ist, dass bei einer Nachrüstung mit Rollen häufig die Aufstandsfläche reduziert wird, wodurch die Kippgefahr steigt. Auf Rollen muss deshalb verzichtet werden, wenn dadurch Möbel umstürzen können. Sind Rollen nicht möglich oder zu gefährlich, lassen sich Einrichtungsgegenstände je nach Funktion gegebenenfalls mit Gleitern nachrüsten.

Bei Aufbewahrungsboxen oder Transportkisten, beispielsweise für Geschirr, sollten kleinere Modelle gewählt werden, die von einer Person bequem getragen oder bestenfalls mit einem Transportwagen bewegt werden können.

Besitzen Tische an mindestens einer Seite Rollen unter den Tischbeinen, sind sie auch von einer Person leicht zu bewegen (Abbildung 23). Feststellvorrichtungen verhindern unbeabsichtigtes Wegrollen.

Über treppenähnliche Aufstiegshilfen gelangen Kinder weitestgehend selbstständig auf einen Wickeltisch und müssen nicht gehoben werden (Abbildung 24).

Sind Wickeltische zum Beispiel im Sanitärbereich offen zugänglich, müssen Aufstiegshilfen aufgrund der Absturzgefahr vor unbeobachteter Benutzung durch Kinder gesichert werden. Werden die Aufstiege daher ausziehbar konstruiert, dürfen die Entriegelungen nur von Erwachsenen betätigt werden können und sollten möglichst leichtgängig sein. Ein im Wickeltisch integriertes Waschbecken oder eine integrierte Duschtasse erleichtert das Säubern von Kindern im Wickelprozess.

In vielen Kindertageseinrichtungen stehen für Kinder Möglichkeiten zum Schlafen oder Ausruhen bereit. Müssen Räume hierfür umfunktioniert werden und Schlafgelegenheiten auf- und abgebaut, gegebenenfalls auch gestapelt werden, ist auf ein möglichst geringes Gewicht zu achten. Grundsätzlich sollten Kinder ihren Schlafplatz selbstständig erreichen und wieder verlassen können. Dadurch werden gleichzeitig unnötige Hebevorgänge vermieden.

Abb. 22

Rollbare Buchkiste

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 23

Leicht zu bewegender Tisch mit Rollen

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 24: Aufstiegshilfe für den Wickeltisch

Sind Gitterbetten vorhanden, ermöglicht die Herausnahme einiger Streben, dass Kinder eigenständig hinein- und wieder herauskrabbeln können (Abbildung 25).

Nach Möglichkeit sollten Schlafräume mit stationären Schlafplätzen vorgesehen werden.

Organisatorische Maßnahmen

Zur Vermeidung von belastenden Hebe- und Tragevorgängen müssen die Arbeitsbedingungen in der Einrichtung überprüft und bedarfsorientierte Lösungen entwickelt und angeschafft werden. Um keine Fehlanschaffungen zu tätigen, sollten die pädagogischen Fachkräfte auch hier eingebunden sein.

Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen auch Unterweisungen zur Vermeidung von belastendem Heben und Tragen einschließlich Hinweisen zu unterstützenden Hilfseinrichtungen und Hilfsmitteln in der Einrichtung.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 25

Teilgeöffnetes Gitterbett ermöglicht eigenständiges Handeln

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 26

Belastungsminderndes Heben und Tragen mit gerader Rückenhaltung

Zur Vermeidung einer Überlastung und Schädigung der Wirbelsäule bei Hebe- und Tragearbeit trägt die richtige Technik bei. Beim Heben und Tragen mit geradem Rücken nimmt die Belastung der Bandscheibe gegenüber einer gebeugten Rückenhaltung deutlich ab. Die Bandscheiben und der gesamte Wirbelkörper werden so wesentlich gleichmäßiger belastet. Dabei muss die Last möglichst dicht am Körper getragen werden und ein Verdrehen des Oberkörpers ist zu vermeiden.

Schwere Lasten sollten generell zu zweit getragen werden, wenn keine anderen Hilfsmittel zum Einsatz kommen können.

Darüber hinaus sollte den Beschäftigten aufgezeigt werden, wie belastungsmindernde Hebe- und Tragetechniken aussehen (Abbildung 26).

Bei der Arbeitsplanung und Aufgabenverteilung ist auch die körperliche Konstitution der einzelnen Beschäftigten zu berücksichtigen. Möglicherweise sind ältere Kolleginnen oder Kollegen oder Schwangere nicht mehr in der Lage, bestimmte Lasten zu tragen. Auch die Betreuung von Kindern mit Behinderungen kann mit höheren körperlichen Anforderungen verbunden sein.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Maßnahmen festgelegt werden, die es ermöglichen, dass alle Beschäftigten ihre Aufgaben entsprechend ihrer körperlichen Voraussetzungen gesund bewältigen können.

Angebote des Trägers zum Beispiel im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements wie Rückenkurse oder Sportangebote können die körperliche Konstitution der Beschäftigten verbessern oder erhalten und damit Rückenerkrankungen vorbeugen.

Personenbezogene Maßnahmen

Gerade das Vermeiden von Hebe- und Tragevorgängen erfolgt häufig spontan und ist nicht immer zwingend. Jeder sollte die einricht...

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