Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die Beurteilung von Gefährdungen stellt die Grundlage aller Entscheidungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz dar. Dies findet seinen Niederschlag sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in Verordnungen und Regeln der Technik. Dabei müssen nicht nur stationäre Arbeitsplätze, sondern auch Bau- und Montagearbeiten beurteilt werden.

Wie umfangreich muss eine Gefährdungsbeurteilung sein?

Die Gefährdungsbeurteilung bewertet alle Tätigkeiten und jeden Arbeitsplatz auf Unfall- und Gesundheitsgefahren. Dabei soll eine ganzheitliche Betrachtung aller Tätigkeiten vorgenommen werden, die zum Erreichen des Arbeitszieles, z. B. "fertiges Dach", erforderlich sind.

Dies schließt die Montage und den Rückbau von Schutzeinrichtungen ein.

Die Montage von Gerüsten oder Schutznetzen, aber auch die Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sind mit Gefährdungen verbunden. Zu klären ist, in welchem Fall die Gesamtgefährdung am geringsten ist.

Es sollen nach Möglichkeit auch die Gefährdungen Berücksichtigung finden, die auf die Beschäftigten anderer Unternehmen/Gewerke wirken. So kann es sein, dass z. B. für den Einbau von Lichtkuppeln die Montage von Schutznetzen wegen der dabei auftretenden großen Gefährdung unzweckmäßig ist.

Berücksichtigt man jedoch auch das Verlegen der Profiltafeln, das Aufbringen der Isolierung und der Dachfolie, die Montage von Blitzschutzanlagen und Anlagen der Haustechnik auf dem Dach, wird schnell bewusst, dass Schutznetze durchaus zweckmäßig sind.

Für die Größe der Gefährdung durch Absturz sind im Wesentlichen die

  • Art und Schwere der Tätigkeit (bei der Absturzgefahr besteht),
  • Dauer der Tätigkeit (bei der Absturzgefahr besteht),
  • Eignung der eingesetzten Personen (Ausbildung, Erfahrung, körperliche Konstitution, Motivation, Gefahrenbewusstsein) und
  • Aufsicht (Qualität und Umfang)

ausschlaggebend. Diese Faktoren fließen u.a. in die Gefährdungsbeurteilung ein.

Weitere Informationen können der einschlägigen Literatur entnommen werden (Bild 1-3).

Bild 1-3: Literatur zur Gefährdungsbeurteilung

Muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

Gründe für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind z. B.:

  • Sie ist ein Hilfsmittel, um verschiedene Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen zu verknüpfen und aufeinander abzustimmen.
  • Sie kann dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator helfen, verschiedene Tätigkeiten in ein Gesamtkonzept einzubinden.
  • Die am Bau beteiligten Unternehmer/Gewerke vermeiden die Mehrfachplanung von Maßnahmen, beispielsweise durch die gemeinsame Nutzung von Schutzgerüsten.
  • Teure Schutzmaßnahmen werden bei der Kalkulation und Angebotsabgabe nicht vergessen.
  • Die Verantwortlichen können nachvollziehbar festgelegt werden.

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Wie soll die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

Bauarbeiten zeichnen sich durch wechselnde Arbeitsplätze, sich schnell ändernde Tätigkeiten, aber auch durch unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aus. Um die Dokumentation zu vereinfachen, können in einer Gefährdungsbeurteilung alle denkbaren Maßnahmen aufgeführt sein. Die ausgewählten Schutzmaßnahmen werden, z. B. durch Ankreuzen, kenntlich gemacht (siehe Anhang).

Wird auf die Durchführung von bestimmten Schutzmaßnahmen verzichtet, weil beispielsweise die Erstellung einer Schutzmaßnahme mit größeren Gefährdungen verbunden ist als die Durchführung der Arbeiten ohne Schutzmaßnahmen, sollte das auf jeden Fall begründet werden. Montagekonzepte und Montageanweisungen sind dafür besonders geeignet.

Welche Gefährdung muss besonders beachtet werden?

Beim Verlegen von Profiltafeln besteht häufig Absturzgefahr. Die daraus resultierenden Absturzunfälle haben meist schwere Verletzungen zur Folge. Deshalb muss diese Gefährdung in der Gefährdungsbeurteilung besonders berücksichtigt werden.

Die Auswahl der Absturzsicherungsmaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von der möglichen Absturzhöhe und von der Art des Arbeitsplatzes oder Verkehrsweges (Bild 1-4).

Bild 1-4: Schutzmaßnahmen gegen Absturz

Bei der Auswahl von Absturzsicherungsmaßnahmen ist eine Rangfolge zu beachten (Bild 1-5). Ziel ist es in erster Linie, den Absturzunfall zu verhindern.

Kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen sind den individuellen Maßnahmen (PSA gegen Absturz) immer vorzuziehen.

Bild 1-5: Rangfolge der Maßnahmen

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