Diese DGUV Information findet Anwendung auf den Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als kollektive Schutzvorrichtungen und als Sicherung zum Auffangen abrutschender Personen auf geneigten Flächen bei Bauarbeiten.

Sie gilt für Einsätze, bei denen die Absturzkante nicht mehr als 40 m über dem Gelände liegt.

Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf Seitenschutz in Arbeits- und Schutzgerüsten und Schutzwände in Dachfanggerüsten nach Normen der Reihen

  • DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste"
  • DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen"
  • DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke"

und auf Einrichtungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände.

Schutzwände in Dachfanggerüsten siehe auch DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten".

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