Gibt es im Betrieb bereits eine Person, die wegen Burnout ausgefallen ist, dann haben Sie eine Vorstellung davon, was das bedeuten kann. Nach einem Burnout ist nichts mehr wie es war, wenn die Person wirklich ausgebrannt ist. I. d. R. fällt der Mitarbeiter auch länger als 6 Wochen aus, sodass die Firma hier gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Betriebliches Eingliederungsmanagement) reagieren sollte bzw. sich gezielt unterstützen lässt. Ein Fall ist auch ein klares Signal, genauer hinzuschauen und sich Gedanken zu machen, was geändert werden muss, damit dies ein Einzelfall bleibt.

Eine frühzeitige Abstimmung mit der Klinik und dem Mitarbeiter ist hier hilfreich, um rechtzeitig zu klären, unter welchen Bedingungen eine Rückkehr und eine Wiedereingliederung möglich sind. So bitter die Erfahrung einer Burnout-Erkrankung auch sein mag, beinhaltet sie doch auch die Chance, über eingefahrene Lebens- und Arbeitsmuster nachzudenken und diese neu auszurichten oder überhaupt die Weichen für sich neu zu stellen.

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