Besonders wichtig ist, dass Inhalt und Aufbereitung der Unterweisung wirklich dem entsprechen, was die Teilnehmenden tatsächlich wissen müssen und aufnehmen können – und nicht etwa dem, was der Referent am besten darstellen kann. Technisch interessierte Produktionsmitarbeiter spricht z. B. ein Überblick über die Konstruktion von Handfeuerlöschern möglicherweise besonders an – Altenpflegerinnen empfinden es eher als überflüssig und wollen lediglich die Handhabung trainieren.

Unterweisungen können kaum sinnvoll durchgeführt werden, wenn der Stand des Brandschutzes im Betrieb zu wünschen übrig lässt. Die Brandschutzordnung des Betriebes muss verbindlich vorliegen und sollte nicht im Rahmen der Unterweisungen erst diskutiert werden (z. B. Umgang mit Kerzen oder Raucherbereiche). Ebenso sollte der bauliche Stand (z. B. von Brand- und Rauchschutztüren) einwandfrei sein. Wo das aus besonderen Gründen nicht der Fall ist, sollte im Rahmen der Unterweisung klargestellt werden, dass und wann eventuelle Mängel abgestellt werden. Andernfalls leidet die Akzeptanz der gesamten Brandschutzbemühungen.

 
Wichtig

Brandschutzunterweisungen praxisnah und anschaulich gestalten

Die allgemeinen Grundsätze der Wissensweitergabe gelten auch bei betrieblichen Unterweisungen: Die Effektivität des Lernens nimmt stetig zu vom stillen Lesen über das Hören (Lehrvortrag), das bildunterstützte Hören (Folienvortrag, Filme) zum Erarbeiten im Gespräch und beim praktischen Handeln. Das bloße Aushändigen von Schulungsunterlagen zum Selbststudium sollte sich daher bei Sicherheitsunterweisungen verbieten. Ebenso sollte jeder Vortrag wenigstens durch einige visuelle Eindrücke ergänzt werden.

Dabei kommt es gar nicht so sehr auf ausgefeilte Schulungsmaterialien an. Der Unterweisende tut gut daran, auf die ohnehin vorhandenen Unterlagen und Medien zurückzugreifen: die Brandschutzordnung bzw. Alarmplan, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, die vorhandene Fluchtwegekennzeichnung, die Löscheinrichtungen usw. Das erspart oft genug aufwendige Vorbereitungen und spricht die Beschäftigten in vielen Fällen mehr an als eine ausgeklügelte Präsentation auf einer Leinwand. Vieles lässt sich auf einem Rundgang durch den Betrieb wirkungsvoller und unkomplizierter vermitteln als im Schulungsraum. Selten oder nie benutzte Rettungswege sollten begangen werden, automatische Feuerschutztore ausprobiert und die Löschdecke einmal auseinandergefaltet werden.

 
Praxis-Tipp

Ergänzungsthemen

Um regelmäßige Unterweisungen abwechslungsreich zu gestalten, bietet es sich an, das Themenfeld gelegentlich zu erweitern. Betriebsarzt oder Ersthelfer können zum Thema "Erste Hilfe bei Brandverletzungen" Informationen geben. Interessant und sinnvoll sind auch Hinweise zum häuslichen Umfeld, z. B. über Sicherheit beim Grillen (Finger weg von brennbaren Flüssigkeiten!) oder den Einsatz von Rauchmeldern.

Auch ein Löschtraining oder eine Räumungsübung können Brandschutzunterweisungen ergänzen oder als solche dokumentiert werden.

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