Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes sind der bauliche sowie der anlagentechnische Brandschutz mit den Inhalten:
Baulicher Brandschutz:
- Zugänglichkeit der baulichen Anlagen vom öffentlichen Straßenraum wie Zugänge, Zufahrten,
- Erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung,
- Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen sowie die Ausführung deren trennender Bauteile einschließlich ihrer Aussteifung,
- Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen,
- Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten (Rauchschürzen, Rauchschutztüren),
- Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.),
- Brennbarkeit der Baustoffe.
Anlagentechnischer Brandschutz:
- Brandmeldeanlagen mit Darstellung der überwachten Bereiche, der Brandkenngröße und der Stelle, auf die aufgeschaltet wird,
- Alarmierungseinrichtung mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise,
- automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche,
- brandschutztechnische Einrichtungen wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlage, halbstationäre Löschanlagen und Einspeisestellen für die Feuerwehr,
- Rauchableitung mit Darstellung der Anlage einschließlich der Zulufteinrichtungen und des zu entrauchenden Bereichs,
- Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen,
- Maßnahmen für den Wärmeabzug mit Darstellung der Art der Anlage,
- Lüftungskonzept, soweit es den Brandschutz berührt (z. B. Umsteuerung der Lüftungsanlagen von Um- auf Abluftbetrieb),
- Angabe zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen einschließlich der Netzersatzversorgung,
- Blitz- und Überspannungsschutzanlage,
- Sicherheits- und Notbeleuchtung,
- Angaben zu Aufzügen (z. B. Brandfallsteuerung, Aufschaltung der Notrufabfrage, Feuerwehraufzüge),
- Beschreibung der Funktion und Ausführung von Gebäudefunkanlagen.
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