Grundsätzlich wird z. B. in der vfdb[1]-Richtlinie 01/01 von 3 Einzelmaßnahmen ausgegangen, die in ihrer Gesamtheit das besondere Schutzziel des Brandschutzes erreichen. In der Richtlinie werden der vorbeugende und anlagentechnische Brandschutz zusammengefasst. Der betriebliche organisatorische Brandschutz und der abwehrende Brandschutz werden als Einzelmaßnahmen betrachtet.

Diese Einzelkomponenten und ihre Verknüpfungen sollen im Hinblick auf das Schutzziel beschrieben werden unter Berücksichtigung

  • der Nutzung,
  • des Brandrisikos,
  • des zu erwartenden Schadenausmaßes.

Die Richtlinie sieht das Brandschutzkonzept als Grundlage vor bei

  • Planung eines Gebäudes,
  • Nutzung des Objekts,
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes,
  • Ausbildung der Mitarbeiter,
  • Planung von Umbauten und Nutzungsänderungen.

Auch im Baugenehmigungsverfahren soll das Brandschutzkonzept als eigenständige Bauvorlage angesehen werden. In diesem Falle dient es als Grundlage für

  • bauaufsichtliche Beurteilung/Genehmigung,
  • Fachplanung, Bauausführung und Koordination der Gewerke,
  • Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen,
  • privatrechtliche Risikobeurteilung,
  • Brandsicherheitsschauen,
  • Einsatzplanung der Feuerwehr.

Die Richtlinie unterteilt die Inhalte in allgemeine Angaben, den vorbeugenden, den organisatorischen, den betrieblichen und den abwehrenden Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz wird dabei noch in den baulichen und den anlagentechnischen Brandschutz unterteilt.

[1] Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V.

3.1 Allgemeine Angaben

Zu den allgemeinen Angaben gehören nach vfdb 01/01:

  • Beschreibung des Gebäudes/der baulichen Anlage und der örtlichen Situation im Hinblick auf den Brandschutz,
  • Art der Nutzung,
  • Beurteilungsgrundlage (Planungsstand und Rechtsgrundlage),
  • Anzahl und Art der Personen, die die bauliche Anlage nutzen,
  • Brandlast der Nutz- und Lagerflächen,
  • Darstellung der Schutzziele und v. a. Beschreibung der Schwerpunkte der Schutzziele, z. B. zum Personen-, Sachwert-, Denkmal-, Unfall- und Umweltschutz,
  • Brandgefahren und besondere Zündquellen,
  • Risikoanalyse und Benennung der Risikoschwerpunkte.

3.2 Vorbeugender Brandschutz

Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes sind der bauliche sowie der anlagentechnische Brandschutz mit den Inhalten:

Baulicher Brandschutz:

  • Zugänglichkeit der baulichen Anlagen vom öffentlichen Straßenraum wie Zugänge, Zufahrten,
  • Erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung,
  • Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen sowie die Ausführung deren trennender Bauteile einschließlich ihrer Aussteifung,
  • Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen,
  • Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten (Rauchschürzen, Rauchschutztüren),
  • Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.),
  • Brennbarkeit der Baustoffe.

Anlagentechnischer Brandschutz:

  • Brandmeldeanlagen mit Darstellung der überwachten Bereiche, der Brandkenngröße und der Stelle, auf die aufgeschaltet wird,
  • Alarmierungseinrichtung mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise,
  • automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der geschützten Bereiche,
  • brandschutztechnische Einrichtungen wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlage, halbstationäre Löschanlagen und Einspeisestellen für die Feuerwehr,
  • Rauchableitung mit Darstellung der Anlage einschließlich der Zulufteinrichtungen und des zu entrauchenden Bereichs,
  • Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen,
  • Maßnahmen für den Wärmeabzug mit Darstellung der Art der Anlage,
  • Lüftungskonzept, soweit es den Brandschutz berührt (z. B. Umsteuerung der Lüftungsanlagen von Um- auf Abluftbetrieb),
  • Angabe zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen einschließlich der Netzersatzversorgung,
  • Blitz- und Überspannungsschutzanlage,
  • Sicherheits- und Notbeleuchtung,
  • Angaben zu Aufzügen (z. B. Brandfallsteuerung, Aufschaltung der Notrufabfrage, Feuerwehraufzüge),
  • Beschreibung der Funktion und Ausführung von Gebäudefunkanlagen.

3.3 Organisatorischer Brandschutz

Der zweite zu betrachtende Bereich im Brandschutzkonzept der vfdb-Richtlinie ist der organisatorische oder auch betriebliche Brandschutz:

  • Angabe über das Erfordernis einer Brandschutzordnung nach DIN 14096, einer Evakuierungsplanung und von Rettungswegplänen,
  • Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen,
  • Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher, Löschdecke),
  • Hinweis auf die Ausbildung des Personals in der Handhabung von Kleinlöschgeräten und auf die jährliche Einweisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung,
  • Einrichtung einer Werkfeuerwehr.

3.4 Abwehrender Brandschutz

Anschließend wird in der Richtlinie der abwehrende Brandschutz betrachtet:

  • Löschwasserversorgung und -rückhaltung,
  • Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14095,
  • Flächen für die Feuerwehr (Aufstell- und Bewegungsflächen),
  • Einrichtung von Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkästen),
  • Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr.

Zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes kann es für ein reibungsloses Zusammenwirken während der Bauphase erforderlich sein,

  • be...

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